Österreich

8.000 Euro Geldstrafe für fälschlich entfernte Niere

Heute Redaktion
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Ein Arzt und ein Operationsgehilfe sind am Dienstag wegen eines Kunstfehlers nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mediziner hatte im November 2010 einem Patienten fälschlich die gesunde anstatt die kranke Niere entfernt.

Dem damals 59-jährigen Erkrankten wurde anstatt der von Krebs befallenen linken Niere das gesunde rechte Organ entfernt. Der Arzt und der OP-Gehilfe bekannten sich schuldig. Der Richter sprach Geldstrafen aus. Der Mediziner soll 8.000 Euro Buße zahlen, der OP-Gehilfe 1.400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft sprach sich vorab gegen das Urteil aus. Ob sie gegen die Entscheidung des Richters Beschwerde einlegen wird, blieb aber offen. Wenn ja, muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden.

Erst Pathologe bemerkte Fehler

Bei dem Patienten war drei Wochen vor dem Eingriff ein bösartiger Tumor an der linken Niere diagnostiziert worden. Erst der Pathologe stellte bei der Untersuchung fest, dass die entfernte Niere nicht von Krebs befallen war.

Der Patient war bei der OP-Vorbereitung auf die falsche Seite gebettet worden. Niemand aus dem sechsköpfigen Operations-Team war auf die Idee gekommen, die Lage des Patienten noch einmal zu überprüfen.

Wie der Richter betonte, habe es zu diesem Zeitpunkt am Klinikum Klagenfurt keine verpflichtende Checkliste für solche Operationen gegeben. Eine solche Liste sei erst aufgrund dieses Kunstfehlers eingeführt worden.

Patient ließ sich nochmals von selbem Arzt operieren

Der Patient ließ sich übrigens den Tumor aus der linken Niere vom selben Operateur entfernen. Der Mann habe volles Vertrauen in den Arzt, sagte die Verteidigerin des Mediziners.

Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses hat den Schadensfall anerkannt und bereits Zahlungen geleistet. Sie kommt auch für eventuelle spätere Folgeschäden auf. Dem Patienten geht es laut dem Arzt inzwischen recht gut, er komme ohne Dialyse aus.