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8,2 Mio. Erbe, doch Udos uneheliche Tochter will mehr!

Heute Redaktion
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So hat sich der große Udo das sicher nicht gewünscht. Eineinhalb Jahre nach dem Tod bekämpft seine Wiener Tochter das Testament ihres Vaters. Vor Gericht blitzte sie ab - und muss gut 150.000 Euro zahlen.

So hat sich der bekämpft seine Wiener Tochter das Testament ihres Vaters. Vor Gericht blitzte sie ab – und muss gut 150.000 Euro zahlen.

Am 30. April 2013 regelte Udo Jürgens letztmalig seinen Nachlass per Testament. Er setzte Sohn John (52) und Tochter Jenny (49) als Erben ein, bedachte seine Stiftung und Weggefährten wie Bandleader Pepe Lienhard. Seine zwei unehelichen Kinder, Sonja (50) und Gloria (21), schloss er als Erben ausdrücklich aus. Sie sollten nur den gesetzlichen Pflichtteil erhalten.

Wo es um viel Geld geht, tritt das Menschliche schnell in den Hintergrund. Einem Schweizer Gerichtsurteil ist zu entnehmen: Udo hinterließ 45 Millionen Euro. Mindestens. Es könnten auch 110 Millionen oder mehr sein. Seiner unehelichen Tochter Gloria, Studentin in Wien und mit 2.500 Euro Unterhalt im Monat plus Auto versorgt, stehen 8,2 Millionen Euro Pflichtteil zu.

Aber sie will mehr und klagte vor dem Bezirksgericht Meilen (Schweiz) gegen Anwalt Werner Weber (55) und Udos Bruder Manfred Bockelmann (68). Die beiden hatte Jürgens im Testament als "Willensvollstrecker" eingesetzt. Sie sollten das Erbe in seinem Sinne verteilen.

Auf über 150 Seiten forderte Gloria Burda die gerichtliche Absetzung der beiden, warf ihnen Pflichtverletzungen vor – und scheiterte spektakulär.

Beispiele aus dem rechtskräftigen Urteil:

Udos Boot am Wörthersee (samt Lizenz angeblich 500.0000 Euro wert) sollte ins Erbe eingerechnet werden. Aber: Er hatte es schon 2013 seinem Bruder geschenkt. Abgeblitzt!
Udo soll Gloria bei Volljährigkeit ein Sparbuch mit 91.000 Euro versprochen haben. Kein Nachweis. Abgeblitzt!
Udo besaß ein Haus in Portugal, eine Wohnung in Wien, eine Mietwohnung in Zürich (Monatsmiete 6.400 Euro). An den Wänden hingen Kunstwerke (etwa mehrere Dalís). Sie fehlten auf einer Inventarliste, klagte Gloria an. Abgeblitzt!


Dreifach bitter für die Studentin: Das Gericht schmetterte ihr Gesuch um "unentgeltliche Rechtspflege" ab. Sie muss die Verfahren selbst zahlen. 87.000 Euro für Prozess und Berufung, dazu die eigenen Anwaltsgebühren. Gesamt gut 150.000 Euro. Dazu kommt: Udo hatte ihr zum Pflichtteil einen Bonus von bis zu 182.000 Euro zugesichert – außer, sie bekämpft das Erbe. Dieses Geld dürfte nun wohl futsch sein.