Österreich

8. Dezember ist frei für Samstagskraft

Heute Redaktion
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AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Bild: AK Niederösterreich/Vyhnalek

Jeden Samstag jobbt Dani R. neben dem Studium im Handel. Auch für den 8. Dezember ist sie eingeteilt. „Der Feiertag fällt heuer auf einen Samstag. Muss ich da regulär arbeiten?", fragt sie die AK Niederösterreich.

Die Arbeitsrechtsexperten haben gute Nachrichten für Dani R. Weil der 8. Dezember kein gewöhnlicher Samstag ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Angestellte bekommt diesen Tag frei – Entlohnung steht ihr dafür zu, da es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelt.

Oder aber sie hat sich für diesen Tag schon im Vorfeld freiwillig zum Dienst einteilen lassen. In diesem Fall erhält sie nicht nur Zuschläge bezahlt, sondern auch den Anspruch auf Freizeit je nach gearbeiteten Stunden.

„Haben Sie Fragen rund um die Bestimmungen zum Arbeiten an den Einkaufssamstagen im Advent? Unsere ArbeitsrechtsexpertInnen beraten Sie gerne", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos bei der AK Arbeitsrechtsberatung, Tel.: 057171-22 000

(red)