Snack wird zur Straftat

8 Euro Schaden – Raub-Prozess um ein Knäckebrot

Hunger, Wut und Knäckebrot: Ein 32-Jähriger sorgte mit einem "Raub" um Snacks für einen skurrilen Prozess am Wiener Landesgericht.
Christoph Weichsler
17.01.2025, 06:00

Das Leben schreibt die besten Geschichten – manchmal aber auch die absurdesten. Thomas P., 32 Jahre alt, obdachlos und hungrig, stand nun vor Gericht, weil er an der U4-Station Margaretengürtel Knäckebrot und Käse "erbeutet" haben soll. Die "Beute" hatte einen Wert von gerade einmal 8 Euro. Der Vorwurf? "Raub mit Gewalt".

Die Tat begann harmlos genug: Thomas, der damals keinen Cent in der Tasche hatte, wollte "schnorren" – wie er selbst vor Gericht erzählt. Doch die Frau, die ihm gegenüberstand, verweigerte ihm sowohl Geld als auch Essen. Laut Anklage drehte Thomas nach den Zurückweisungen durch, schlug der Frau mit der flachen Hand auf den Kopf und riss ihr schließlich das Knäckebrot samt Käse aus der Hand. "Ich hatte einfach Hunger, es tut mir leid", verteidigte er sich später im Gerichtssaal. Den Schlag ins Gesicht streitet er jedoch ab.

Ein Brot und offene Fragen

Die Situation wurde nicht weniger kurios, als der Richter die Aussage der Geschädigten zitierte: "Er hat gesagt, ich soll ihm das Essen geben, wenn ich es ihm schon nicht schenken möchte." Ob die angeblichen Schläge wirklich stattfanden, ist jedoch unklar – Thomas bestreitet sie vehement.

Während die Geschädigte fehlte und ein neuer Verhandlungstermin angesetzt wurde, nutzte Thomas’ Anwalt die Gelegenheit, die Situation seines Mandanten zu schildern. "Stellen Sie sich vor, Sie haben Hunger und niemand hilft Ihnen. Es war eine Verzweiflungstat."

Etliche Vorstrafen

Thomas’ Vorgeschichte ist alles andere als unbeschrieben: Acht Vorstrafen und mehrere Haftstrafen, hauptsächlich wegen Suchtgift und Diebstahl, zieren seine Akte. Doch diesmal soll alles anders gewesen sein, betonte der Anwalt: "Er hatte Hunger, keine böse Absicht."

Ob der Richter diese Argumente am 29. Jänner mit einem milden Urteil honoriert oder das Knäckebrot-Drama für Thomas böse endet, bleibt abzuwarten. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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