Niederösterreich

8 Jahre Haft für Mutter, deren Tochter (7) 13 Kilo wog

Finale im Prozess gegen eine Mutter, deren Tochter verwahrlost und unterernährt war. Urteil: 8 Jahre Haft.

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Pflegemutter vor Gericht
Pflegemutter vor Gericht
privat

Der Fall rund um ein heute fast zehnjähriges Mädchen hatte für Bestürzung weit über die Landesgrenzen Niederösterreichs gesorgt: Heute musste die Mostviertler Pflegemutter (45) - nach einigen Prozessvertagungen - erneut in Sankt Pölten auf die Anklagebank.

"Kind war kraftlos"

Die Kleine soll zwar bereits im Kindergarten unter Mangelerscheinungen gelitten haben, doch lange fiel die optische Schieflage nicht auf. Denn: Wurde eine Pädagogin stutzig oder gar lästig, wurde laut Anklage das Mäderl aus dem Hort genommen.

Doch mit der Schulpflicht soll es mit der Kleinen bergab gegangen sein: Mit sieben Jahren wog das Mädchen nur noch 13 Kilogramm ("Heute" berichtete). Die Direktorin der Sonderschule (Anm.: Kind war teils in Sonderschule, teils in normaler Volksschule): „Das Kind war von 7 bis 17 Uhr bei uns und wirkte immer kraftlos."

Maissticks, Sauerkrautsaft

Die Mutter sagte stets, dass es nur einen Viertel Liter Wasser trinken und nur das Mitgegebene essen dürfe. Das mitgebrachte Essen war wenig und zum Beispiel ein spezielles Brot, Maissticks oder Sauerkrautsaft.“ Die Direktorin weiter: "Grundsätzlich aß das Mädchen gerne, hatte ich den Eindruck. Wir gaben dem Mäderl, wenn es Hunger hatte, dann halt Erdäpfel. Doch dann fehlte die Kleine tagelang in der Schule. Die Begründung der Mutter: Die Kleine hätte Bauchschmerzen wegen des Verzehrs der Erdäpfel."

Die angeklagte Pflegemutter wirkte vor Gericht (Anm.: Verhandlung lief seit Sommer 2020, mehrere Prozesstage gab es, es wurde jedoch immer wieder vertagt) meist bemüht, konnte mehrere Atteste bezüglich einer Nahrungsmittelunverträglichkeit des Kindes vorlegen. Der jetzige Gutachter widerspricht dem: "Das Kind hat keine Nahrungsmittelunverträglichkeiten."

8 Jahre Haft

Am heutigen Montag, gab es nach zahlreichen Verhandlungstagen endlich ein Urteil: Acht Jahre Haft für die 45-Jährige wegen fortgesetzter Gewalt, die die Vorwürfe stets bestritten hatte - mehr dazu hier. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Berufung, Nichtigkeit).

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