Österreich

8-Jähriger vergewaltigt - drei Brüder verurteilt

Heute Redaktion
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Bild: Fritz Schaler

Drei Schuldsprüche hat es am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg im Prozess wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines Achtjährigen gegeben.

Die angeklagten Brüder (17, 18 und 19 Jahre alt) wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen - die beiden Älteren zu jeweils drei Jahren unbedingt, der Jüngste teilbedingt zu zweieinhalb Jahren - verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig. Sie nahmen sie an, die Staatsanwaltschaft erklärte Rechtsmittelverzicht.

"Eine Kinderseele ermordet worden"

In seiner langjährigen Amtszeit habe er noch nie einen solchen Fall gehabt, begann Richter Rainer Klebermasz seine Urteilsbegründung. "Hier ist wahrscheinlich eine Kinderseele ermordet worden." Im Prozessverlauf - die Öffentlichkeit war vom Verfahren ausgeschlossen - habe er bei den drei Burschen jegliches Mitgefühl vermisst, meinte der Richter. Es seien keine Entschuldigungen gefallen.

"Akt brutaler Gewalt"

Klebermasz bezeichnete die Taten als einen "Akt der brutalen Gewalt und Machtdemonstration". Dies zeuge von "Rohheit und mangelndem Mitgefühl" in einer beispiellosen Art. "Es ist unbedingt notwendig, dass ihr ins Gefängnis geht und einen Reifungsprozess durchmacht", sagte der Richter. Die beiden älteren Brüder waren zu je dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafen, der Jüngste zu zweieinhalb Jahren, davon 20 Monate bedingt, verurteilt worden. Als mildernd seien die abgelegten Geständnisse der Burschen gewertet worden.

Kaum "was Grausameres"

Staatsanwältin Elisabeth Böhm lastete den jungen Männern an, im Februar 2012 im Weinviertel den kleinen Buben, der bei der Familie der Angeklagten nach einem Fest übernachtete, unter Androhung von Schlägen bzw. durch Drohungen mit dem Umbringen zunächst zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Danach sollen sich die Jugendlichen (damals 14, 15 und 17 Jahre alt) an ihm hintereinander mittels Analverkehr vergangen haben, um ihn anschließend rund eine halbe Stunde lang im Zimmer einzusperren und erneut zu bedrohen, sollte er jemanden etwas erzählen.

Böhm hatte in ihrem Schlussvortrag, an dem die Öffentlichkeit wieder teilnehmen durfte, angemessene Strafen gefordert und betont, dass es "nicht um jugendlichen Leichtsinn" gehe. Es gebe kaum "was Grausameres" einem Kind anzutun. Die Pflichtverteidiger sprachen sich aufgrund der abgelegten Geständnisse und des jungen Alters der Burschen für milde Urteile aus.