Österreich

8 Monate bedingt für Wiederbetätigung

Ein 47-jähriger Deutscher wurde am Montag wegen Wiederbetätigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt.

Heute Redaktion
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Ein 47-Jähriger wurde wegen Wiederbetätigung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 47-Jähriger wurde wegen Wiederbetätigung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bild: picturedesk.com/APA

In Vorarlberg wurde am Montag ein deutscher Staatsbürger wegen Wiederbetätigung verurteilt. Der 47-Jährige fasste vom Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten aus. Außerdem wurde er zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.200 Euro verurteilt.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht umfassend geständig. Der Staatsanwalt konnte während des Prozesses allerdings keine Reumütigkeit erkennen. Der Angeklagte hatte unter anderem ein Foto auf Facebook geliked, das Adolf Hitler und Heinrich Himmler zeigte. Das Bild war mit dem Text "Judentach" versehen.

Die Verteidigerin des Mannes betonte, dass es sich bei ihren Mandanten um keinen "klassischen" Neonazi mit Bomberjacke und Nazi-Symbolen handle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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