Österreich

8 Monate bedingte Haft für Bundesheer-Verweigerer

Heute Redaktion
Teilen
Student stand als Deserteur vor Gericht (Symbolbild).
Student stand als Deserteur vor Gericht (Symbolbild).
Bild: Harald Dostal (Archiv).

Statt im Hörsaal stand ein Student aus Wien Freitagvormittag im Gerichtssaal. Der Wiener soll vom Bundesheer desertiert sein. Das Urteil: 8 Monate bedingt!

Der Student hätte am 4. Juli 2016 in die Wiener Maria-Theresien-Kaserne einrücken sollen – doch er blieb daheim. "Es ist mir leider komplett entfallen. Ich war auf mein Studium konzentriert", rechtfertigte er sich vor Gericht. Erst am 17. November meldete sich der Student in der Kaserne in Meidling.

Doch weil er sich "eingeengt" fühlte, kam er an acht Tagen im Dezember nur kurz oder gar nicht zum Dienst. Ab Weihnachten verschwand er bis 16. Jänner. Nach seiner Rückkehr hielt es der Grundwehrdiener auch nicht lange aus. Noch am selben Tag flüchtete er über einen Zaun. Am 24. Februar schnappte ihn die Polizei und nahm ihn fest. Der Haftrichter trug ihm auf, sich innerhalb von drei Tagen in seiner Kaserne einzufinden.

Doch das war nicht mehr nötig. Das Bundesheer hatte den Burschen da schon entlassen. Angeblich weil der Angeklagte regelmäßig Marihuana geraucht hatte. "Ich konnte einfach nicht mehr dort bleiben", sagte der Angeklagte aus.

Der Richter hatte genug gehört und verhängte über den jungen Mann wegen Nichtbefolgung der Einberufung, unerlaubter Abwesenheit und Desertion nach dem Militärstrafgesetz eine achtmonatige Freiheitsstrafe. Diese wurden dem bisher Unbescholtenen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

Der 22-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Bundesheer bleibt dem Studenten trotzdem nicht erspart. Das Militärkommado setzte dem 22-Jährigen einen neuen Einrückungstermin. Am 15. November muss der Wiener zum Dienst antreten. "Ich werde den neuen Termin pünktlich antreten", versprach der Angeklagte. (pet)