Österreich

8 Monate für Misshand- lungen in Pflegeheim

Heute Redaktion
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Mit einem Schuldspruch ist am Mittwoch der Prozess rund um die Misshandlungsvorwürfe im weststeirischen Pflegeheim Schwanberg zu Ende gegangen. Das Grazer Straflandesgericht verurteilte den ehemaligen Mitarbeiter wegen Beschimpfungen und Misshandlungen zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro sowie acht Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, Patienten mit dem Kopf unter Wasser getaucht und ihnen Schläge oder Tritte versetzt zu haben. Außerdem soll er sie auch beschimpft haben. Bei der ersten Verhandlung am 1. August 2012 betonte der Angeklagte, dass er sich in keiner Weise schuldig fühle.

  Nach mehreren Vertagungen sagten am Mittwoch noch einige Zeuginnen aus: Eine schilderte, wie der Pfleger einer Patientin in das Hinterteil getreten hatte, worauf die betagte Frau zu Boden fiel. "Er hat auch alle als Trottel, Depp und so weiter beschimpft, er hatte überhaupt keinen Respekt vor ihnen", erzählte die Pflegehelferin.

Anzeige führte zu Überprüfung

Durch eine Anzeige im Herbst 2010 kam es zu einer Überprüfung des weststeirischen Landespflegeheims. Damals wurden Vorwürfe laut, dass Patienten misshandelt würden. Daraufhin wurde der Pflegedirektor suspendiert und gegen mehrere Angestellte ermittelt. Im Frühjahr 2011 wurde das Verfahren gegen zwei Verdächtige eingestellt, im Oktober auch das gegen den Direktor. Übrig blieb nun der Prozess gegen den Leiter einer Pflegestation, der laut Staatsanwaltschaft von 2000 bis 2006 Patienten misshandelt haben soll.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Richterin sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen und sprach ihn wegen teils versuchter Körperverletzung sowie Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person schuldig. Er muss 240 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen, die Haftstrafe wurde bedingt ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Verteidigung kündigte volle Berufung an. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.