Wien

80 Impfpässe gefälscht – Haftstrafe für Wiener Duo

Ein Mitarbeiter der MA15 und ein Komplize hatten um 300 Euro Impfungen eingetragen, die nie verabreicht wurden. Sie wurden am Mittwoch verurteilt.
Christian Tomsits
11.05.2023, 07:29
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Ein 22-jähriger Magistratsmitarbeiter wollte in der Corona-Pandemie sich und seiner Familie eine Finanzspritze bescheren. Gemeinsam mit einem einschlägig vorbestraften 24-Jährigen suchte der Angestellte einer Impfstraße nach ängstlichen Impfverweigerern, die im Lockdown ohne Impfung alle Vorteile des Grünen Passes genießen wollten – und sie wurden fündig:

Rund 80 Personen, darunter auch eine Kindergärtnerin und ein studierter Techniker schlugen zu. Teilweise kamen Kunden sogar aus anderen Bundesländern extra nach Wien-Favoriten in jene Impfstraße, um sich Stempel und Eintragungen abzuholen, ohne dafür den Covid-Impfstoff verabreicht zu bekommen. 

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Der Deal: 300 Euro für keine Impfung

Das spezielle Service ließen sich die Impfskeptiker zwischen 100 und 400 Euro kosten – das Bargeld teilten sich die beiden Angeklagten brüderlich. Gemeinsam kassierten sie laut Staatsanwaltschaft rund 15.000 Euro. Dumm nur: Bei mehreren "Impflingen" wurden Erst- und Zweitimpfung am selben Tag eingetragen, bei einigen ein Datum angegeben, an dem die Impfstraße noch gar nicht geöffnet hatte – wir berichteten. 

Rund ein Dutzend der Kunden mussten am Mittwoch ebenso als mutmaßliche Mittäter auf der Anklagebank im großen Schwurgericht Platz nehmen. Sie kamen größtenteils mit diversionellen Geldbußen oder Sozialstunden davon. Die beiden Hauptangeklagten, die sich wegen Fälschung von Beweismitteln und pflichtwidriger Rechtshandlungen im geschäftlichen Verkehr verantworten mussten, fassten jedoch Haftstrafen aus.

Florian Kreiner (r.) und Franz Pechmann (l., musste sich vor Ort von seinem Kollegen vertreten lassen) verteidigen die Angeklagten am Mittwoch vor Gericht.
Sabine Hertel, Denise Auer, Helmut Graf

Der Erstangeklagte bekam neun Monate bedingt. Der von Florian Kreiner verteidigte vorbestrafte Zweitangeklagte kam mit zwölf Monaten teilbedingt plus einem Widerruf von zwei weiteren Monaten günstig davon. Sein Geständnis hatte sich mildernd ausgewirkt, obwohl er noch einige offene Vorstrafen hatte.