Österreich

Pensionistin festgenommen, jetzt bekommt sie 1.660 Euro

Weil ein Polizist eine Pensionistin vor ihrer Festnahme nicht zweimal abmahnte, wurde diese für rechtswidrig erklärt. Die Frau erhält nun 1.660 Euro.

Christine Ziechert
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Vor drei Jahren klickten bei der damals 77-Jährigen die Handschellen (Symbolbild).
Vor drei Jahren klickten bei der damals 77-Jährigen die Handschellen (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Die Festnahme einer Pensionistin aus Maria Rain (Kärnten) vor rund drei Jahren hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten stellte fest, dass die Festnahme rechtswidrig war. Der heute 80-Jährigen wurde eine Entschädigung in Höhe von 1.659,60 Euro zugesprochen. Eine ordentliche Revision ist unzulässig, somit ist das Urteil rechtskräftig.

Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, kam es am 7. November 2019 zu dem Vorfall. Die damals 77-Jährige wollte sich in der Beschwerdestelle der Polizei in Klagenfurt über den Verfahrensstand informieren, die eine Beschwerde über einen Polizisten betraf. Ein Polizist, der hinter der Pensionistin stand, mischte sich allerdings in die Amtshandlung ein.

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    Mike Wolf

    Pensionistin legte sich auf den Boden

    Laut Aussage der Seniorin sagte der Beamte zu ihr, sie sei aggressiv und verwirrt und werde an diesem Tag keine Beschwerde über die Polizei machen. Der Polizist wiederum meinte, die 77-Jährige habe ihn angeschrien, über Hitler gesprochen und dicht vor seinem Gesicht mit den Händen herumgefuchtelt.

    Wie mehrere Zeugen berichten, packte der Beamte dann die tobende Frau am Arm und versuchte, sie nach draußen zu bringen. Doch die Pensionistin weigerte sich, ein zweiter Polizist wurde zur Unterstützung angefordert. Die 77-Jährige legte sich daraufhin mit dem Rücken auf den Boden.

    77-Jährige erst nach Stunden wieder enthaftet

    Schließlich wurde die Frau verhaftet, "weil sie von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betreten worden ist und trotz vorangegangener Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt ist", erklärte der erste Polizist, so die "Kleine Zeitung". Die Pensionistin wurde zur amtsärztlichen Untersuchung ins Polizei-Anhaltezentrum gebracht. Dort wurde sie aber erst nach Stunden der Behörde vorgeführt und wieder enthaftet.

    Die 77-Jährige legte daraufhin Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein – und dieses gab ihr nun Recht. "Das Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass nicht festgestellt werden kann, dass der Polizeibeamte vor dem Ausspruch der Festnahme die Beschwerdeführerin tatsächlich zweimal abgemahnt hat. Sohin ist der Ausspruch der Festnahme rechtswidrig erfolgt", begründete Richterin Maria Novak-Trampusch die Entscheidung.

    "Nicht nachvollziehbar ist, wieso der Polizist nicht intensiver versucht hatte, andere – weniger in Grundrechte eingreifende – Mittel zu ergreifen." - Richterin

    Zudem gab die Richterin zu bedenken: "Nicht nachvollziehbar ist, wieso der Polizist nicht intensiver versucht hatte, andere – weniger in Grundrechte eingreifende – Mittel zu ergreifen, um die Situation mit der Beschwerdeführerin nicht eskalieren zu lassen. Er hätte sie zum Beispiel einfach alleine vor der Tür stehen lassen können, damit die Beschwerdeführerin in Ruhe, so wie sie es beabsichtigt hatte, in der Beschwerdestelle ihre Beschwerde einbringen hätte können."

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