Niederösterreich

84 Handys! Einbrecher blieb mit Beute unter Tor stecken

Ein Berufs-Kleinkrimineller war in den Mediamarkt St. Pölten eingebrochen, blieb aber mit dem prallen Rucksack mit 84 Handys hängen, musste 50 Geräte zurücklassen. Jetzt musste der Tschetschene vor Gericht und dürfte gut wegkommen.

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Angeklagter vor Gericht
Angeklagter vor Gericht
privat

Mit elf Jahren war ein heute 27-jähriger Staatenloser aus Tschetschenien nach Österreich gekommen, genoss in Summe nur zwei Jahre Schulbildung, setzte zwei Kinder in die Welt und hielt sich von der Jugendzeit an (Anm.: erster Diebstahl mit 13 Jahren) mit kriminellen Aktivitäten über Wasser.

Seine Spezialisierung in letzter Zeit: Teure Smartphones. In Wien schlenderte er mehrmals durch A1-Shops und andere Handyshops, zerschlug blitzschnell Vitrinen und sprintete mit Handys auf und davon.

Coup im Mediamarkt

Im September 2019 zwängte er ein Rolltor beim Mediamarkt St. Pölten auf, packte 84 Luxus-Handys in den Rucksack, doch er blieb mit dem prallgefüllten Rucksack im Rolltorspalt stecken bzw. brachte den Rucksack nicht durch den Spalt. Also ließ er 50 Handys (die billigeren) zurück und floh mit nur 34 Geräten im Wert von über 30.000 Euro. Die heiße Ware verscherbelte er am Schwarzmarkt und wurde schließlich festgenommen.

"10.000 € sind schnell weg"

Vor Gericht in St. Pölten sprach sein Bewährungshelfer nur in höchsten Tönen vom 27-Jährigen. Der hoch verschuldete Vater von zwei kleinen Kindern, der gerade wegen eines anderen Deliktes (Widerstand gegen die Staatsgewalt) in U-Haft sitzt, weist aber immerhin neun Vorstrafen quer durch die Bank (Diebstähle, Einbruch, Widerstand, Körperverletzung) auf, ist laut eigenen Angaben drogenabhängig und spielsüchtig. "Am Automaten sind 10.000 Euro gleich mal weg", erläuterte der Angeklagte vor Gericht. Drogen nehme er, Heroin und Kokain und wenn diese Substanzen nicht verfügbar seien, dann eben XTC oder Gras. 

Therapie statt Strafe

Vor Gericht in St. Pölten wurde er zu 27 Monaten unbedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Und: Da die Strafe unter drei Jahren liegt, hat der Angeklagte gute Chancen Therapie am Grünen Kreis machen zu dürfen (Anm.: Therapie statt Strafe). Die Staatsanwaltschaft forderte zumindest ein Gutachten ein, um die mutmaßliche Drogensucht des Angeklagten zu beweisen und die teure Therapie auch zu rechtfertigen. 

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