Österreich

9.500 Euro für 7 Stunden: Kosten für Anwalt okay

Frau N. sucht einen Anwalt wegen Fragen zum Arbeitsrecht auf. Nach einer Rechnung von 9.526 Euro sagt das Gericht: alles OK!

Heute Redaktion
Teilen
Am Gericht in Wiener Neustadt fiel das Anwalts-Urteil.
Am Gericht in Wiener Neustadt fiel das Anwalts-Urteil.
Bild: Fritz Schaler

Telefonate und zwei Vorgespräche ohne Mandatserteilung hatte Frau N. mit dem Anwalt aus Wien, insgesamt dauerte alles sieben Stunden und zehn Minuten. Dafür verrechnete der Anwalt 9.526 Euro. Selbst ein von ihm geführtes Telefongespräch mit der Frau, in dem er nachfragte, ob er aktiv werden soll, wurde von fünf auf zehn Minuten aufgerundet und mit 222 Euro verrechnet.

Wie Frau N. erklärte, habe sie ein Mandat nie erteilt und der Anwalt habe seine behaupteten "intensiven rechtlichen Prüfungen" weder mündlich noch schriftlich nachgewiesen.

Ein von N. maximal vorgeschlagenes Stundenhonorar von 300 Euro wurde nicht akzeptiert. Der Anwalt klagte und bekam sowohl beim Bezirksgericht Mödling, als auch beim Berufungsgericht Wiener Neustadt Recht.

Schaden: 22.000 Euro

Die Folgen: Der Gesamtschaden für die Frau beträgt nun mit Prozesskosten über 22.000 Euro.

Begründung: Laut Gericht wird "die Kenntnis der Tarife beim Aufsuchen eines Rechtsanwaltes vorausgesetzt", wenn ein Mandant bereits "anwaltliche Erfahrung" habe. Der Anwalt hatte damit argumentiert, dass sich sein Honorar nach dem Streitwert richte - immerhin ging es in der Causa der Frau um eine Viertelmillion Euro, den sie als Schadensersatz forderte.

In Deutschland wäre ein solches Honorar kaum möglich, dort dürfen Anwälte für Beratungen und Ausarbeitungen maximal 250 Euro fordern. (rfi)