Österreich

Sohn (9) getötet: Mutter in Anstalt eingewiesen

Mit einem Küchenmesser fügte Elisabeth D. (38) Sohn Paul (9) tödliche Schnittverletzungen zu. Heute fiel das Urteil am Landesgericht Wels.

Heute Redaktion
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Wie bestraft man eine Frau, die psychisch krank ist und deswegen ihr eigenes Kind umgebracht hat? Bzw. kann man so jemanden überhaupt bestrafen?

Mit dieser Frage mussten sich am heutigen Mittwoch die Richter am Landesgericht in Wels befassen. Vor ihnen hatte sich eine 38-jährige Oberösterreicherin aus Nußdorf am Attersee (Bez. Vöcklabruck) zu verantworten, die im Februar ihren Sohn (9) mit einem Messer getötet hatte.

Die tragische Geschichte: Die Mutter von Elisabeth D. will gegen Mittag im Haus ihrer Tochter, das neben dem ihren steht, nach dem Rechten schauen. Im Kinderzimmer macht sie die grausige Entdeckung: Enkel Paul liegt tot in seinem Bett, Tochter Elisabeth schwer verletzt im Badezimmer.

Was war passiert? Elisabeth D. hatte den Ermittlungen zufolge ihren Sohn in den Morgenstunden getötet, ihm mit einem Küchenmesser so schwere Schnittwunden zugefügt, dass für ihn jede Hilfe zu spät kam. Danach versuchte D., sich selbst das Leben zu nehmen, überlebte – weil sie von ihrer Mutter gefunden wurde.

Für die Polizei ist schnell klar: Elisabeth D. ist psychisch schwer krank, es war eine "Verzweiflungstat", wie sie bei späteren Einvernahmen selbst sagt. Sie dürfte an Schizophrenie leiden, wollte Selbstmord begehen – und ihren Sohn "mitnehmen".

Laut Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner wollte sich die ehemalige Lehrerin ihre schwere Krankheit nicht eingestehen und setzte die Medikamente zur Behandlung der Schizophrenie ab. Die Folgen daraus führten zur Tat. Die Frau sei zum Tatzeitpunkt nicht mehr in der Lage gewesen zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden.

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Zum heutigen Prozess erschien die 38-Jährige ganz in Schwarz gekleidet.

Am heutigen Mittwoch wurde die 38-Jährige von einem Geschworenengericht in Wels in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil wurde einstimmig gefällt und ist rechtskräftig.

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