"Heute"-Leser Sandro nutzte letzte Woche die Dienste des Unternehmens "123-Transporter", lieh sich dort einen Kastenwagen aus. Mit Bestpreisen auf der Homepage lockt die Transportfirma Kunden, doch mit diesem Aufpreis hatte der 31-Jährige nicht gerechnet:
Weil der Wiener im Burgenland für einen Zeitraum von neun Sekunden (!) zu schnell gefahren sein soll, wurden dem 31-Jährigen 45 Euro extra abgebucht – ohne Einwilligung, ohne Wahl. Der Kunde zeigt sich gegenüber "Heute" enttäuscht, die Transportfirma schweigt.
Was war passiert: Am Donnerstag fuhr Sandro den geliehenen Wagen, um 7.05 Uhr fuhr der Wiener durch das Burgenland. In der Nähe von Mattersburg soll Sandro den Transporter für neun Sekunden mit 93 statt der erlaubten 70 km/h gefahren sein, informiert die Firma den Kunden in einem Schreiben – Google-Maps-Fotos inklusive. Die Konsequenz: "123-Transporter" buchte Sandro 45 Euro extra ab – für den Betroffenen ein Unding.
"Ich lasse das von einem Anwalt abklären, weil ich zu keiner Zeit über diese Vorgangsweise informiert wurde. Dass willkürlich Geld von meinem Konto abgezogen werden, finde ich bedenklich"; so Sandro im "Heute"-Talk.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weist die Firma auf Geschwindigkeitsbegrenzungen als vertragswidriges Verhalten hin. Dass das Unternehmen aber ohne behördlicher Strafe zusätzlich Geld von Kunden abbucht, sieht auch Anwalt Norbert Piech kritisch.
Top-Jurist Norbert Piech schätzt dies als sittenwidrig ein und empfiehlt, sich in solchen Fällen an einen Anwalt zu wenden. Für die AGBs gilt nämlich laut ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) eine Geltungskontrolle, für solch eine Zusatzahlung bedarf es darüber hinaus ein zusätzliches Sepa-Lastschriftmandat – dies habe Sandro zu keiner Zeit unterschrieben.
"Heute" konfrontierte die Firma "123-Transporter" mit dem Fall und wollte wissen, ob seitens einer Behörde eine Strafe zu Sandros Fahrverhalten vorliege. Nach tagelanger Anfrage blieb eine Antwort jedoch aus.