90-kg-Hund will nicht ins Auto! Gatte überrollt Frau

Der Angeklagte (gebalkt) mit Anwalt A. Strobl und Beamten am Landesgericht in Krems.
Der Angeklagte (gebalkt) mit Anwalt A. Strobl und Beamten am Landesgericht in Krems.privat
Weil der 90-Kilo-Rottweiler nicht ins Auto wollte, holte ein Waldviertler (73) Hilfe, übersah und überrollte dann seine Ehefrau (87). Die Frau starb.

Nach anfänglichem Mordverdacht musste ein 73-Jähriger am Montag am Landesgericht Krems schließlich wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht: Er hatte laut Anklage Mitte Oktober im Bezirk Gmünd mit dem Wagen seine 87-jährige Ehefrau überrollt und getötet – mehr dazu hier.

Alko-Unfall kurz vor Todesdrama

Bereits kurz vor der Tragödie hatte der 73-Jährige unter Alkoholeinfluss einen Unfall in Deutschland gehabt und dabei den Führerschein abgeben müssen. Die Ereignisse vom 14. Oktober 2022 schilderte der Angeklagte so beim Prozess: "Meine Frau und ich waren mit dem Hund spazieren. Nur wollte der Rottweiler, der rund 90 Kilogramm wiegt, nicht zurück ins Auto. Also wollte ich Hilfe holen und als ich zurückkam, schob ich spontan zurück, übersah meine Frau und überrollte sie."

Dass er dabei auch unter dem Einfluss von Medikamenten und Alkohol (knapp 2 Promille) gestanden hatte, machte die Klärung des Falles nicht leichter. Die gebrechliche 87-Jährige wurde unter dem Fahrzeug eingeklemmt, für sie kam jede Hilfe zu spät. Der 73-Jährige wurde mit einer Kopfverletzung auf der Fahrbahn gefunden.

Am Anfang wurde sogar wegen Mordverdachtes ermittelt, der 73-Jährige wanderte in Untersuchungshaft. Doch schließlich musste der Soldat "nur" wegen grob fahrlässiger Tötung auf die Anklagebank.

"Danke an den Häfen-Seelsorger"

"Es tut mir so leid. Ich habe bis jetzt gebraucht, um dies halbwegs zu verarbeiten", so der Anklagte reumütig und geständig beim Prozess und dankte dabei dem Häfen-Seelsorger für dessen Unterstützung.

Das Urteil schließlich wegen fahrlässiger Tötung für den von Andreas Strobl vertretenen 73-Jährigen: elf Monate teilbedingte Haft, davon drei Monate unbedingt.

Angeklagter durfte heim

Da der Angeklagte bereits drei Monate in U-Haft verbracht hatte, durfte er nach der Verhandlung nach Hause gehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Comment Jetzt kommentieren Arrow-Right
Nav-Account lie Time| Akt:
GerichtProzessKrems an der DonauAutoUnfallVerkehrsunfallAlkohol

ThemaWeiterlesen