Um die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtungsplakette zu bekommen, begab sich eine 32-Jährige Mitte November in St. Pölten in eine Fachwerkstatt. "Ich ließ das Auto stehen und dachte, ich könne es am Abend wieder abholen", so die Landeshauptstädterin.
Nur bei der Abholung des Fahrzeuges (Anm.: Erstzulassung 2008; Seat Ibizia) gab es eine böse Überraschung: Der Seat hatte laut Fachwerkstatt drei grobe Mängel aufzuweisen (siehe Bildstrecke), in diesem Zustand gäbe es kein Pickerl (Gutachten gemäß §57a Abs. 4 KFG 1967). Eine Reparatur von mehreren Hundert Euro sei nötig. Die Frau schluckte, nahm das Auto und fuhr heim, wollte sich mit ihrem Mann beratschlagen.
Schließlich beschloss man, den Mechaniker des Vertrauens (Anm.: er macht immer das Service des Wagens seit vielen Jahren, aber darf keine Pickerl machen) zu kontaktieren und auch aufzusuchen. "Der hatte das Auto rund 3 bis 4 Minuten auf der Hebebühne, schaute sich alles an und das war es", so die Autobesitzerin. Der Mechaniker reagierte laut 32-Jähriger daraufhin recht ungläubig, denn: Das Service war ordentlich gemacht worden, die Mängel (Drehmomentstütze, Flexrohr beim Auspuff defekt, Ölturm defekt) könne es laut Mechaniker gar nicht geben.
Gemeinsam mit der 32-Jährigen begab sich der Kfz-Mechaniker eine Woche später zur Fachwerkstatt. Diese hatte ein Angebot für die Behebung der Mängel gelegt: 928 Euro. Doch mit der fachkundigen Verstärkung ging alles ziemlich schnell und glatt: Für 59 Euro bekam die Kundin das "Pickerl". Die Werkstatt wollte die Nachprüfung (39 Euro) auch noch verrechnen, verzichtete dann nach Protest auf den Betrag.
Auf Nachfrage meint der Leiter der Fachwerkstatt: "Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben, daher sprach nichts mehr gegen das Pickerl. Und zwar, der Ölverlust wurde "weggewaschen", es tropfte nichts mehr, am Auspuff wurde nachgedichtet. Es waren aber keine Reparaturen, sondern nur notdürftige Nachbesserungen. Ich möchte auch betonen: Ein Pickerl ist immer nur eine Momentaufnahme."
"Und die 39 Euro für die nochmalige Kontrolle haben wir der Dame sogar erlassen, weil sie so ein Tamtam gemacht hat. Aus unserer Sicht haben wir alles korrekt gemacht. Das Pickerl war anfangs nicht möglich, dann stellten wir der Dame gleich ein Angebot. Sie ließ am Wagen die Mängel beheben, also gab es dann doch das Pickerl", so Werkstatt-Chef trocken.
Doch die 32-Jährige versichert: "Am Auto wurde gar nichts gemacht, es war einige Minuten auf der Hebebühne." Laut 32-Jähriger hätte der Mechaniker den Pkw lediglich auf die mutmaßlichen Mängel untersucht.
„"Viele Teile können getauscht werden, müssen aber nicht und darin besteht der Unterschied", so ein Kfz-Meister, der auch "Pickerl" macht.“
Ein gänzlich unbeteiligter Kfz-Meister samt § 57 Begutachtungs-Berechtigung aus dem Bezirk St. Pölten sagt auf Nachfrage dazu: "Es ist nicht ganz leicht zu beurteilen, denn die "Pickerl-Werkstätten" beurteilen Mängel oft ganz unterschiedlich. Eine "Pickerl-Werkstatt" ist sehr streng, die andere weniger. Grundsätzlich stimmt es schon: Leider versuchen viele Werkstätten, eine möglichst hohe Rechnung zu erstellen. Viele Teile können natürlich, müssen jedoch nicht getauscht werden - und darin liegt der Unterschied, der oft Hunderte bis Tausende Euro bedeutet."