Österreich

A4-Drama: Ankläger will "lebenslang bis zum Tod"

Beim Prozess rund um das Flüchtlingsdrama auf der A4, der in Ungarn stattfindet, fordert der Ankläger ein sehr hohes Strafmaß.

Heute Redaktion
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71 Flüchtlinge sind in einem Kühl-Lkw auf dem Weg nach Österreich qualvoll erstickt. Auf der A4 im Burgenland wurden sie im August 2015 entdeckt. Die Männer, die dafür verantwortlich sein sollen, stehen seit Monaten im ungarischen Kecskemet vor Gericht.

Der Staatsanwalt hat nun ein hohes Strafmaß für die Angeklagten gefordert. Sie sollen verurteilt werden und "lebenslang bis zum Tod" im Gefängnis sitzen.

In Österreich unmöglich

So ein Strafmaß gibt es in Österreich gar nicht. In Ungarn können Verurteilte bis zu 40 Jahre im Gefängnis sitzen, ohne auch nur die Chance auf vorzeitige Entlassung zu bekommen.

Übervolle Gefängnisse
Ungarn hat chronisch überfüllte Gefängnisse, die durchschnittliche Belegung liegt bei 140 Prozent. Das Helsinki-Komitee sagt, der Schutz der Gesellschaft und die Ahndung von begangenen Verbrechen je nach Schwere der Tat könne auch bei Einhaltung der rechtsstaatlichen Garantien gesichert werden.

Die Regelung im ungarischen Grundgesetz, die so lange Haftstrafen ohne Aussicht auf Entlassung möglich macht, wird nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert.

Mehrfach habe das Ministerkomitee des Europarates Ungarn zur Reform aufgefordert, für die EU-Richter und auch für das Ungarische Helsinki-Komitee beschneidet die Regelung das Recht auf Menschenwürde.

40 Jahre bis zur ersten Haftprüfung

Laut ungarischem Gesetz können lebenslange Haftstrafen überhaupt erst nach 40 Jahren auf die Möglichkeit einer bedingten Haftentlassung geprüft werden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass Verurteilte oft bis an ihr Lebensende in Haft sitzen, ohne auch nur die Möglichkeit gehabt zu haben, vorzeitig entlassen zu werden. Eine Garantie gibt es nicht.

Laut dem Helsinki-Komitee sitzen in Ungarn derzeit 56 Personen eine solche Strafe ab. Auch bei einer zweiten Strafform ist erst nach 25 Jahren eine erste Haftprüfung vorgesehen.

Schlepper wollen Freispruch

Ungarn beharrt auf der harten Regelung. Aber selbst wenn man das ändern würde, die Schlepper von der A4 würden wohl in jedem Fall nach dem derzeitigen Recht verurteilt oder freigesprochen.

Der Prozess ging im Juni ins Finale. Der Anwalt des Erstangeklagten plädiert auf Freispruch für seinen 31-jährigen Mandanten. Er wurde wegen Mord angeklagt, Anwalt Istvan Doma möchte das abwenden. Wenn, dann möge man den Afghanen wegen Schlepperei zu einer zeitlich begrenzten Strafe verurteilen.

Er dementierte auch, dass der Erstangeklagte für den Erstickungstod der 71 Flüchtlinge verantwortlich sei. Dies sei die Schuld des Viertangeklagten gewesen, des Chauffeurs des Lkw.

Am Donnerstag soll ein Urteil fallen. (red)