Mit 15. Mai durften Lokale und Restaurants wieder öffnen. Allerdings mussten die Kellnerinnen und Kellner seitdem Mund-Nasen-Schutz tragen. Schon demnächst können sie aber aufatmen. Die Details:
Am Mittwoch geben Kanzler Kurz, Vizekanzler Kogler, Gesundheitsminister Anschober und Innenminister Nehammer weitere Lockerungsmaßnahmen bekanntgeben. Eine davon betrifft eben das Aus für die Maskenpflicht für Gastro-Mitarbeiter.
In Kraft treten soll dieser Schritt nach "Heute"-Informationen ab Monatsbeginn, also am kommendem Mittwoch.
Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern in geschlossenen Räumen sind ab 1. Juli für bis zu 100 Personen erlaubt. Hier fällt die Sperrstunden-Regelung, die Veranstaltung muss nicht um 1 Uhr enden.
Ein Grund für die Aufhebung der Maskenpflicht dürfte der steigende Unmut der Gastronomen gewesen sein. So hatte etwa die Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer moniert, dass Handelsangestellte bereits seit 15. Juni auf die Maske verzichten konnten, und von "Ungerechtigkeit" gesprochen.
Eine Maskenpflicht gilt ab 1. Juli damit nur mehr in Öffis, im Gesundheitsbereich und bei Dienstleistungen, bei denen der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, also etwa beim Friseur.