Politik

Änderung bei Maskenpflicht – das gilt ab 1. Juli

Mit Monatsbeginn dürften laut "Heute"-Infos weitere Lockerungen in Kraft treten, darunter ein Ende der Maskenpflicht für Kellner und Kellnerinnen.

Robert Zwickelsdorfer
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Ab 1. Juli dürfen auch Kellner, wie hier im Schweizerhaus in Wien, die Masken ablegen.
Ab 1. Juli dürfen auch Kellner, wie hier im Schweizerhaus in Wien, die Masken ablegen.
Schweizerhaus

Mit 15. Mai durften Lokale und Restaurants wieder öffnen. Allerdings mussten die Kellnerinnen und Kellner seitdem Mund-Nasen-Schutz tragen. Schon demnächst können sie aber aufatmen. Die Details:

Nächste Lockerungen

Am Mittwoch geben Kanzler Kurz, Vizekanzler Kogler, Gesundheitsminister Anschober und Innenminister Nehammer weitere Lockerungsmaßnahmen bekanntgeben. Eine davon betrifft eben das Aus für die Maskenpflicht für Gastro-Mitarbeiter.

Kellner ab 1. Juli "oben ohne"

In Kraft treten soll dieser Schritt nach "Heute"-Informationen ab Monatsbeginn, also am kommendem Mittwoch.

Sperrstunde

Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern in geschlossenen Räumen sind ab 1. Juli für bis zu 100 Personen erlaubt. Hier fällt die Sperrstunden-Regelung, die Veranstaltung muss nicht um 1 Uhr enden.

Kritik zuletzt immer lauter

Ein Grund für die Aufhebung der Maskenpflicht dürfte der steigende Unmut der Gastronomen gewesen sein. So hatte etwa die Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer moniert, dass Handelsangestellte bereits seit 15. Juni auf die Maske verzichten konnten, und von "Ungerechtigkeit" gesprochen.

Eine Maskenpflicht gilt ab 1. Juli damit nur mehr in Öffis, im Gesundheitsbereich und bei Dienstleistungen, bei denen der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, also etwa beim Friseur.