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Ab 2018 gilt die digitale Autobahn-Vignette

Heute Redaktion
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Bild: ASFINAG

Österreichs Autofahrer dürfen ab Jahresende wählen: Kratzen und Kleben, oder Bangen um den Datenschutz. Ab November 2017 kann die digitale Autobahn-Vignette vorbestellt werden.

Im Ministerrat wurde am Dienstag eine Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes beschlossen, die ermöglichen soll, neben der klassische Vignette zum Aufkleben in Zukunft auch eine digitale Version anzubieten. Das berichtete die "Presse" am Dienstag.

Wirklich fixiert ist allerdings noch nichts. Die Gesetzesgrundlage soll bis zur Einführung der digitalen Vignette noch angepasst werden, heißt es auf der Asfinag-Infopage.

Autofahrer müssen vorplanen

Läuft alles nach Plan, wird die "digitale Schwester" der Vignette ab 1. Dezember erhältlich sein. Der Vorverkauf startet bereits im November 2017. Die digitale Vignette kann online und über die Asfinag-App vorbestellt werden. In den herkömmlichen Vertriebsstätten, wie Tankstellen oder Trafiken, kann sie erst ein halbes Jahr später bezogen werden. 

Wer in Zukunft seine Maut über digitalem Weg berappen möchte, sollte die digitale Vignette allerdings vorbestellen: Denn die Freischaltung erfolgt erst 18 Tage nach dem Kauf. Grund dafür ist das 14-tägige Kaufrücktrittsrecht der Kunden, sowie ein Puffer für den Postweg, sollte der Rücktritt am letzten Tag schriftlich versendet werden.

Welche Vorteile bringt die digitale Vignette?

Für die meisten Autofahrer bringt die digitale Vignette nur einen kleinen Bequemlichkeitsvorteil. Man kann sie jederzeit von der heimischen Couch aus bestellen und spart sich das lästige Kratzen und Kleben.

Besitzer von Wechselkennzeichen werden die meiste Freude mit ihr haben, denn die digitale Vignette wird auf das Kennzeichen registriert. Bis zu drei Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen dürfen in Zukunft mit einer einzigen digitalen Vignette über die Mautstraßen brettern.

Knackpunkt Datenschutz

Vor etwas mehr als zwei Wochen machte der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, auf die Herausforderungen des neues Systems aufmerksam. Denn das neue Mautsystem speichert Kennzeichen und wäre in der derzeitigen Form als öffentlich einsehbares Register konzipiert. "Es gibt einen grundrechtlichen Anspruch des Menschen auf Bewegung im öffentlichen Raum ohne systematische Beobachtung, konkret das Recht auf spurenfreie Mobilität", erklärte Maier in einer Aussendung.

 

Der Datenschutzrat forderte, dass das System soweit anonymisiert sein muss, dass weder personenbezogene Daten erhoben, noch Bewegungsprofile der Autofahrer erstellt werden könnten.

Die Asfinag konterte und verspricht höchste Datensicherheit. Man würde keine flächendeckenden Kontrollen durchführen sondern nur stichprobenartig prüfen. Auf dem gesamten Mautstreckennetz von über 2.200 Kilometern sollen nur zwanzig mobile Kameras zum Einsatz kommen. Und: Das Überwachungssystem würde keine Daten von Vignettenbesitzern speichern, sondern nur die der aufgeflogenen Mautsündern.