Politik

Ab heute Maskenpflicht – was "oben ohne" erlaubt bleibt

Überraschung: Laut neuer Verordnung muss der Mund-Nasen-Schutz auch in allen Gesundheitseinrichtungen und Tankstellenshops getragen werden.

Gerhard Plott
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Gesundheitsminister Rudolf Anschober.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober.
Helmut Graf

Die neue Maskenpflicht gilt nicht nur, wie angekündigt, im Lebensmittelhandel, in Banken und Postfilialen – sondern plötzlich auch in Tankstellenshops und Bäckereien. Diese Verordnung wurde von Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) in der Nacht auf Donnerstag erlassen.

Weitere Neuerung

Auch Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kuranstalten müssen ab heute Masken tragen. Zwar hatten viele Spitäler den Gesichtsschutz bereits von sich aus vorgeschrieben, doch jetzt gilt der Maskenzwang österreichweit und einheitlich.

Ab 24. Juli 2020 gelten diese Maskenregeln in ganz Österreich.
Ab 24. Juli 2020 gelten diese Maskenregeln in ganz Österreich.
HEUTE

Hier herrscht Tragepflicht:

Apotheken, Arztbesuch, Banken, Bäcker, Fleischhauer, Friseurbesuch, Greißler, Katholische Kirchen, Krankenhäuser, Moscheen, Öffis & Taxis, Post-Filialen, Supermärkte, Tankstellen-Shops

Keine Tragepflicht:

Baumärkte, Modeshops, Drogeriemärkte, Evang. Kirchen, Museen, Restaurants

Hier kommt es drauf an:

Veranstaltungen: Bei Indoor-Veranstaltungen (max. 250 Personen) gilt Maskenpflicht und Mindestabstand außer am Sitzplatz. Outdoor (max. 500 Personen) keine Maske, aber Abstand halten.

Ausflugsschiffe: Maskenpflicht gilt nur, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Für den Freibereich am Schiffsdeck ist keine Maske notwendig.

Demonstrationen: Die Maskenpflicht gilt nur, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen des Demonstranten bestehen.

Im Supermarkt ist die Maske Pflicht, weil "der Einkauf im Alltag ein Muss" sei, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz betont hatte. Andererseits ist beim Einkauf im Modehandel oder in Trafiken aber kein Corona-Schutz vorgeschrieben. Auch in Drogerien besteht keine Maskenpflicht, außer es werden dort Lebensmittel verkauft. Strengere regionale Sonderbestimmungen (wie die Maskenpflicht ab 21 Uhr an einigen Kärntner Seen) werden von der neuen Corona-Verordnung nicht aufgehoben.