Wirtschaft

Ab Juli werden Online-Bestellungen aus England teurer

Wer derzeit Waren aus England bestellt, muss ab 1. Juli noch tiefer in die Tasche greifen. Denn der "Brexit" macht Einkäufe auf der Insel teuer. 

Jochen Dobnik
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Brexit sei "Dank": Am 1. Juli werden Bestellungen aus England noch teurer.
Brexit sei "Dank": Am 1. Juli werden Bestellungen aus England noch teurer.
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Seit dem "Brexit" am 31. Jänner 2021 gehört Großbritannien nicht mehr zur EU. Deshalb musste man bisher für die Einfuhr von Waren ab einem Wert von 22 Euro eine Zollanmeldung abgegeben und eine Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Ab einem Warenwert von 150 Euro pro Sendung wurde zusätzlich auch Zoll fällig. Jetzt kommt es aber noch dicker bzw. teurer.

Freigrenze von 22 Euro fällt

Was das konkret bedeutet, zeigt folgendes Beispiel: Eine Wienerin bestellt für ihre Mutter in einem britischen Memorabilia-Shop eine Sondermarke der Hochzeit von Prinz William und Herzogin Kate um 22 Pfund (25 Euro). Dafür stellt der britische Händler Versandkosten in Höhe von 6 Pfund in Rechnung. Weil die Wertgrenze von 22 Euro überschritten wird, muss eine Zollanmeldung gemacht werden, wofür DHL eine Bearbeitungsgebühr von 6 Euro (inkl. MwSt.) verlangt. Zoll muss zwar keiner bezahlt werden (Wert unter 150 Euro), sehr wohl aber die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 6,08 Euro. Der Preis für die 25 Euro-Sondermarke beträgt daher für die Wienerin "all inclusive" 44,38 Euro.

Ab 1. Juli 2021 fällt die Freigrenze von 22 Euro. Damit muss für alle Warensendungen aus Drittstaaten, die in die EU eingeführt werden, unabhängig vom Warenwert eine Zollanmeldung abgegeben und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. An der Zollregelung für Waren über 150 Euro ändert sich hingegen nichts.

Vorteil für heimische Händler

"Durch den Wegfall der Steuer-Freigrenze wird ein langjähriger Nachteil für heimische Händler beseitigt", erklärt Finanzminister Gernot Blümel. Schon bisher wurden auffallend viele Pakete mit einem Warenwert unter 22 Euro besonders aus Asien versendet oder als Geschenk mit geringem Wert deklariert.

Deshalb arbeitet jetzt die Post auch eng mit dem Zoll zusammen und schreibt bei Sendungen mit verdächtig geringen Werten die Empfänger an, um den tatsächlich bezahlten Preis zu erfragen. In 9 von 10 Fällen stellte sich bisher heraus, dass ein zu geringer Sendungswert angegeben wurde. Die Empfänger mussten die Einfuhrumsatzsteuer nachzahlen.

Auch auf der Website des Finanzministeriums werde in einem eigenen "Brexit"-Teil über Fragen zu Übergangsregeln, Prozessabläufen oder Rücksendungen informiert.