Politik

Ab Mai ist Strasser mit Fußfessel zu Hause

Heute Redaktion
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Paukenschlag um den in Haft sitzenden Ex-Politiker Ernst Strasser: Seinem Antrag auf eine elektronische Fußfessel wurde jetzt stattgegeben - der Musterhäftling könnte somit im Mai daheim sein.

Paukenschlag um den in Haft sitzenden Seinem Antrag auf eine elektronische Fußfessel wurde jetzt stattgegeben – der Musterhäftling könnte somit im Mai daheim sein.

Der Antrag auf eine elektronische Fußfessel ist diese Woche von der Anstaltsleitung Wien-Simmering genehmigt worden. "Hält er sich an alle Auflagen, ist es fix", sagt ein Justizinsider. Ernst Strasser, der am 13. November 2014 seine dreijährige Haftstrafe wegen Bestechlichkeit in Simmering angetreten hat, könnte somit Mitte Mai 2015 nach Hause.
"Rechtlich ist es gedeckt", so der Beamte zu "Heute". Denn die Voraussetzung für "Hausarrest" sind unter anderem eine maximale Reststrafzeit von zwölf Monaten. "Geht man von der Halbstrafe (= 18 Monate) aus, ist er im Mai draußen. Die anderen Bedingungen, vor allem die sozialen, erfüllt er sowieso."

Einzig: Der Antrag kann jederzeit aufgehoben werden. Aber Musterinsasse Strasser hat vorsichtshalber sogar auf seinen Weihnachtsausgang verzichtet.