Politik

Ab Oktober werden auch Selbstanzeigen teuer

Heute Redaktion
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Demnächst treten schärfere Regeln gegen Steuerhinterziehung in Kraft. Konkret wird das Finanzstrafgesetz beim Punkt Selbstanzeigen geändert. Sie sollen nicht mehr strafbefreiend wirken, vielmehr soll es im Zuge von Betriebsprüfungen ab 1. Oktober Zuschläge auf die Abgabenschuld geben.

Demnächst treten in Kraft. Konkret wird das Finanzstrafgesetz beim Punkt Selbstanzeigen geändert. Sie sollen nicht mehr strafbefreiend wirken, vielmehr soll es im Zuge von Betriebsprüfungen ab 1. Oktober Zuschläge auf die Abgabenschuld geben.

"Ehrlichkeit wird sich künftig wieder mehr auszahlen als Unehrlichkeit, Steuerhinterzieher kommen nicht mehr so günstig davon wie bisher", so SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl. Vorgesehen ist, dass eine "Abgabenverkürzung" mit Zuschlägen von 5 Prozent bis 33.000 Euro, 15 Prozent bis 100.000 Euro, 20 Prozent bis 250.000 Euro und 30 Prozent bei mehr als 250.000 Euro versehen wird.

Die Zusatzzahlungen sind bei geringeren Steuerbeträgen übrigens höher als die ursprünglich von Steßl im März geforderten. Ursprünglich war etwa von 5 Prozent ab 50.000 Euro die Rede gewesen und 10 Prozent bis 100.000 Euro. Dafür aber war, als die Überlegungen bekannt geworden waren, von 50 Prozent bei mehr als einer Million Euro Abgabenverkürzung die Rede gewesen.

Die ÖVP hatte ursprünglich von bereits ausreichend strengen Regeln hierzulande gesprochen.

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