Somit muss auf die korrekte Entrichtung der Gebühren und die Einhaltung der maximalen Abstellzeiten wieder geachtet werden. In Wien werden ab Montag auch die vergünstigten Tagespreise in zahlreichen Parkgaragen nicht mehr angeboten.
Vorsicht bei temporären Begegnungszonen
Im Laufe der kommenden Woche sowie ab Montag, 4. Mai 2020 wird nach derzeitigem Stand auch in den anderen Landeshauptstädten, wie Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz sowie zahlreichen kleineren Gemeinden, in denen die Kurzparkzonen-Regelungen im Zuge der Maßnahmen zur COV-19-Pandemie-Eindämmung vorübergehend aufgehoben wurden, wieder kontrolliert.
Besondere Vorsicht ist in den nach wie vor aufrechten temporären Begegnungszonen in Wien angebracht. Dort dürfen Fahrzeuge nur auf gekennzeichneten Stellplätzen geparkt werden. Der ÖAMTC appelliert an die Parkraumüberwachung, besonders in den kommenden Tagen nachsichtig zu sein, bis sich die Autofahrer wieder an die Kurzparkzone gewöhnt haben.
Gültigkeit von Parkscheinen verlängert
Gleichzeitig erfolgte eine Verlängerung der Übergangsfrist älterer Parkscheine bis 31.12.2020. Verkehrsexperten appellieren jedoch für die Möglichkeit einer unbegrenzten Umtauschmöglichkeit der Scheine. "Auch eine Kulanzlösung hinsichtlich der Verlängerung von Parkpickerl als Ausgleich für die Unterbrechung der Geltung wäre im Sinne der Bevölkerung", so der ÖAMTC.