In Österreichs Justizanstalten tummeln sich zahlreiche ausländische Insassen. 2024 waren von rund 9.300 Häftlingen mehr als die Hälfte (!) nicht-österreichische Staatsbürger. Nur bei einem Bruchteil der verurteilten Straftäter gelingt es, sie in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Das musste Justizministerin Alma Zadic nun offiziell eingestehen.
"Heute" liegen die genauen Zahlen für die sogenannten "Abschiebungen während Verbüßung der Haft" zur Strafvollstreckung im jeweiligen Heimatland vor. Die FPÖ-Fraktion hatte im Dezember des Vorjahres eine entsprechende parlamentarische Anfrage dazu eingebracht.
Demnach wurden im gesamten Jahr 2021 österreichweit 184 Häftlinge direkt aus den Gefängniszellen ins Ausland abgeschoben. Im darauffolgenden Jahr 2022 waren es nur noch 149 – insgesamt wurden in zwei Jahren also 333 Häftlinge, davon 238 Erwachsene, vier junge Erwachsene und ein einziger Jugendlicher außer Landes gebracht.
Bei den Herkunftsländern der Abgeschobenen ist Rumänien (109) Spitzenreiter. Auf den Plätzen folgen die Nachbarländer Slowakei (34), Ungarn (32) und Deutschland (26), danach der Nicht-EU-Staat Serbien (22). Afghanen und Syrer dürfen nicht in ihre Heimatländer, die als nicht sicher gelten, abgeschoben werden. Auch in den Iran sind de facto keine Abschiebungen möglich.