Handlungsbedarf sah der Amtstierarzt bei einem Wohnungshund im Bezirk St. Pölten. Weil der Hund nur drinnen gehalten wurde, wurde er nun abgenommen. Es gab für ihn kein Gassi gehen, nicht einmal wenn er seine Notdurft verrichten musste. Er musste den ganzen Tag in der Wohnung verharren. Die Bewegungsfreiheit war stark eingeschränkt. Dies führte zu einer Anzeige.
Der Amtstierarzt schritt ein. Vorläufig kommt der Vierbeiner im Tierheim unter. Wenn der Besitzer die Umstände ändert, darf er wieder zurück.