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Abgeschobener muss zurückgeholt werden

In Deutschland kam es zu einem kuriosen Urteil: Ein abgeschobener Asylwerber muss wieder zurück. Die Abschiebung war nämlich rechtswidrig.

Heute Redaktion
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Der Abgeschobene wird wieder nach Deutschland geflogen (Symbolfoto)
Der Abgeschobene wird wieder nach Deutschland geflogen (Symbolfoto)
Bild: picturedesk.com

Erst ging es für den 23-jährigen Mann nach Bulgarien und dann wieder nach Afghanistan. Jetzt heißt es wieder die Sachen packen, denn der Afghane darf wieder nach Deutschland zurück.

Das entschied nun das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei über das Urteil bereits informiert worden.

Grund für die Verwirrung: Der Afghane kam dieses Jahr über Bulgarien nach Deutschland und ersuchte im Juni um Asyl. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass ja Bulgarien für ihn zuständig sei.

Abschiebung rechtswidrig

Die Abschiebung hätte jedoch nicht passieren dürfen, denn der 23-Jährige erhob dagegen Klage. Damit hätte man ihn nicht zurückschicken dürfen. Die Abschiebung hätte aufgeschoben werden müssen.

Weshalb er jedoch aus Bulgarien nach Kabul flog, ist bislang unklar. "Ob er freiwillig nach Afghanistan reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher. Nun wird der 23-Jährige nach Deutschland gebracht, wo entschieden wird, welches Land für seinen Asylantrag zuständig ist. (slo)