Weil er zur Vernichtung bestimmtes Kokain aus der Verwahrstelle des Straflandesgerichts Wien abgezweigt hatte, wurde ein 52-jähriger Ex-Justizbeamter am Landesgericht Korneuburg wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Suchtgifthandels zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Schwester, die ihn dazu überredet hatte, erhielt drei, ihr Bekannter, der die Drogen verkauft hatte, zweieinhalb Jahre.
Die Geschwister, die sich eingangs vollinhaltlich schuldig bekannt hatten, nahmen die Urteile des Schöffensenats an. Der Drittangeklagte - er hatte erst im Lauf der Verhandlung die gesamte ihm vorgeworfene Suchtgiftmenge eingestanden - nahm Bedenkzeit, Oberstaatsanwältin Eva Habicher gab keine Erklärung ab. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Verteidiger Rudolf Mayer betonte, dass sein unbescholtener Mandant keinesfalls mit hoher krimineller Energie ausgestattet sei und sich auch nicht bereichert habe - er erhielt insgesamt 3.000 Euro.
Von Schwester überredet
Vielmehr habe er sich von seiner - kranken, depressiven und spielsüchtigen - Schwester erweichen lassen, in die jeweils zum Abtransport zur Entsorgung anstehenden Kartons zu greifen und Kokain beiseitezuschaffen.
Insgesamt verschwanden so seit 2008 bis zur Festnahme des Trios im Dezember 2010 mehr als vier Kilo, die nun "wirklich verbrannt werden", wie Richterin Xenia Krapfenbauer nach der Urteilsverkündung anmerkte.
Bewusster Amtsmissbrauch
Der Ex-Beamte, seit 1983 bei der Justiz beschäftigt und seit 2009 stellvertretender Leiter der Verwahrstelle, räumte unumwunden ein, sich des Amtsmissbrauchs bewusst gewesen zu sein.
Bei einem Strafrahmen von ein bis 15 Jahren für Suchtgifthandel wurden das reumütige Geständnis und der bisherige Lebenswandel des Erstangeklagten mildernd gewertet, begründete die Richterin das Urteil des Schöffensenats. Erschwerend sei die mehrfache Tatbegehung, die übergroße Menge und das Zusammentreffen zweier Delikte. Auch aus generalpräventiven Gründen sei daher eine teilbedingte Nachsicht ausgeschlossen gewesen.
(APA/ red)