Wirtschaft

Abofalle: Nix bestellt, dennoch zahlt jeder Fünfte

Betrüger verdienen weiterhin leichtes Geld im Internet. 19 Prozent der Betroffenen tappen in die Abofalle.

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Der VKI stellt eine neue Studie des ECC-Net vor: Abofallen im Internet funktionieren nach wie vor. 19 Prozent der Betroffenen zahlen, obwohl sie sich sicher sind, nichts bestellt oder angeklickt zu haben.

Am schlimmsten ist es unter anderem in Österreich: Wir zählen mit Schweden, Norwegen, Finnland, den Niederlanden und Belgien zu den Ländern mit den meisten Beschwerdefällen.

Etwa 3,5 Millionen Konsumenten aus diesen Ländern haben in den letzten drei Jahren ein Angebot im Internet oder auf Social Media angeklickt und ungewollt ein Abo abgeschlossen. Es wird mit billigen oder kostenlosen Produkten geworben, am Ende hat man überraschend einen langfristigen, teuren Vertrag am Hals.

Nicht ausreichend informiert

Konsumenten wissen oft nicht ausreichend über ihre Rechte bezüglich Abofallen Bescheid. Fast jeder fünfte zahlt, obwohl er sich sicher ist, nichts abgeschlossen zu haben. Im Schnitt 153,50 Euro.

Der VKI gibt Tipps zur Vermeidung von Abofallen:



- Lesen Sie nicht nur das Werbeangebot, sondern besuchen Sie auch die Website des Anbieters: sind dort alle Kontaktdaten, ein Impressum und AGB vorhanden?

- Kontrollieren Sie die AGB auf versteckte Hinweise auf ein Abo und weitere Kosten.

- Finden Sie im Internet negative Bewertungen und Erfahrungsberichte zu dem Anbieter?

- Dokumentieren Sie die aktuelle Version der Bedingungen sowie den Bestellprozess mit Screenshots. Zahlen Sie möglichst nicht im Voraus bzw. andernfalls per Kredikarte!

Und was tun, wenn es schon passiert ist?



- Protestieren Sie schriftlich gegen die Rechnung! Sie sind nur zu einer Zahlung verpflichtet, wenn Sie bereits bei der Bestellung eindeutig darauf hingewiesen wurden, dass es sich um ein Abo handelt.

- Wenn Sie ein einzelnes Produkt erhalten haben, aber ein Abo erhalten, retournieren Sie die Lieferungen. Die Kosten dafür müssen Sie - vorerst - selbst zahlen. Verlangen Sie eine Lieferbestätigung.

- Nutzen Sie Ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht bei Onlinebestellungen: Schicken Sie einen eingeschriebenen Brief oder eine E-Mail mit Lesebestätigung an den Anbieter. Wurden Sie nicht vorab über Ihr Rücktrittsrechts informiert, verlängert sich dieses um 12 Monate.

- Verlangen Sie die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen inklusive Lieferkosten. Wenn Sie per Kredikarte gezahlt haben, bitten Sie Ihre Bank um eine Rückbuchung ("chargeback"). (csc)

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