Österreich

Abrissbeginn: Wohnungen waren noch bewohnt

Das Bezirksgericht innere Stadt hat entschieden: Der Eigentümer muss dass Dach wieder aufbauen. Trotzdem ist die Freude verhalten.

Heute Redaktion
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"Ein Haus muss auch ein Dach haben", heißt es im Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt. Darum muss es der Eigentümer wieder herstellen und auch die Fenster wieder einbauen. Trotzdem ist die Freude bei den Mietern der Radetzkystraße 24-26 (Landstraße) verhalten, wie ein "Heute"-Lokalaugenschein am Sonntag zeigt.

"Heute"-Lokalaugenschein

Fünf Parteien gibt es derzeit noch. Zu Beginn des Abbruchs waren es neun. Eine Bewohnerin ist Architekturstudentin Anna M (20). Sie erzählt: "Ich ziehe hier bald aus und meine Eltern denken darüber nach, die Ablöse zu nehmen. Auch die Nachbarin daneben zieht aus. Eine weitere Wohnung wird leer, weil die ältere Mieterin verstorben ist."

Ihr Sohn sagt: "Zum Glück betrifft mich das nicht mehr". Trotzdem betont die Mieterhilfe: "So lange auch nur ein Mieter in dem Haus wohnt, muss das Dach wieder aufgebaut werden."

150.000 Euro Ablöse

Der Eigentümer bietet den letzten paar verbliebenen Mietern 150.000 Euro Ablöse, sollten sie ausziehen. Das zeigt, um welche Summen im Wiener Wohnungsmarkt mittlerweile spekuliert wird. "Als Spekulationsfall war das Haus bereits vor Beginn des Abbruchs bekannt", heißt es darum auch von Seiten der Mieterhilfe.

(kla)