Steiermark

Abschiebung? Klima-Shakira will sich dagegen wehren

Aktivistin Anja Windl droht die Ausweisung: Nach einer Protestwelle bekam sie Post von der Fremdenpolizei, doch die 25-Jährige bleibt hartnäckig.

Clemens Pilz
"Letzte Generation"-Aktivistin Anja Windl bei einer Verkehrsblockade am 14. Februar 2023 in Wien.
"Letzte Generation"-Aktivistin Anja Windl bei einer Verkehrsblockade am 14. Februar 2023 in Wien.
Max Slovencik / EXPA / picturedesk.com

Gemeinsam mit den Aktivisten der "Letzten Generation" blockierte Anja Windl, wegen ihrer prominenten Mähne als "Klima-Shakira" bekannt, in den vergangenen Monaten zahlreiche Straßen. Das Ziel: Auf die drohende Klima-Katastrophe aufmerksam zu machen und die Öffentlichkeit aufzurütteln. Doch nun werden der 25-Jährigen aus Niederbayern selbst Steine in den Weg gelegt. Denn die Fremdenpolizei prüft wie berichtet "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" gegen die Psychologiestudentin.

Heißt im Klartext: Der Wahl-Grazerin könnte der Aufenthalt in Österreich untersagt werden. "Man will mich offenbar mit einem mehrjährigen Aufenthaltsverbot belegen, damit man mich rauskriegt. Es soll wohl ein Exempel man mir statuiert werden", vermutet sie. Sollte sie einer etwaigen Ausweisung nicht nachkommen, könnte "Klima-Shakira" sogar nach Deutschland abgeschoben werden. 

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    Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" haben am 13. März 2023 mit einer Klebe-Blockade den Verkehr beim Wiener Naschmarkt lahmgelegt.
    Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" haben am 13. März 2023 mit einer Klebe-Blockade den Verkehr beim Wiener Naschmarkt lahmgelegt.
    Leserreporter / Einsatzdoku Wien

    Aktivistin will nicht freiwillig gehen

    Tatsächlich macht sich Windl auf diese Möglichkeit gefasst. "Freiwillig verlasse ich Österreich sicher nicht. Ich sehe es als mein Recht an, hier auf die Straße zu gehen", gibt sie sich kämpferisch. Zunächst heißt es für sie aber abwarten. Am Donnerstag muss die 25-Jährige bei der Fremdenpolizei in Leoben vorsprechen, zu einer "Einvernahme hinsichtlich Prüfung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme."

    Abschiebung wegen Öl-Aktion?

    Rechtlich könnte einer EU-Bürgerin der Aufenthalt im Staatsgebiet untersagt werden, wenn "eine Gefährdung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit" vorliegt. Wie die Behörde im aktuellen Fall argumentiert, muss sich erst weisen. Windl vermutet, man beziehe sich auf eine Aktion, bei der Öl auf einer (gesperrten) Straße verteilt wurde. Sie sieht sich aber nicht als Gefahr für Recht und Ordnung: "Ich habe zwar schon rund 25 Strafen bekommen, wir begehen bei unseren Protesten aber immer nur Verwaltungsübertretungen. Das ist in etwa so, als würde man bei Rot über die Straße gehen." Die Studentin will daher auch zukünftig an Protesten, demnächst etwa in Graz, teilnehmen.