Welt

Abschiebung von Dana (12) verlief nach Bundesrecht

Mit der umstrittenen Rückführung von Dana (12) und ihrer Mutter (53) nach Belgien hat die Luzerner Regierung in der Schweiz Bundesrecht vollzogen.

Heute Redaktion
Teilen

Die Tschetschenin Luisa (53) und ihre Tochter Dana (12) waren im vergangenen November im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Belgien rückgeführt worden. Da die Mutter und ihre Tochter bei der Stadtluzerner Pfarre St. Leodegar Kirchenasyl genossen, kam es zu Protesten. Die Kirche hatte das Kirchenasyl mit der psychischen Verfassung des Mädchens nach mehrjähriger Flucht begründet, eine Abschiebung sei unzumutbar.

Familie als Medizinalfälle angekündigt

Die medizinische Situation des Mädchens habe laut einem Gutachten kein Überstellungshindernis dargestellt, schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf eine Anfrage von Kantonsrat Urban Frye (Grüne), die er am Dienstag veröffentlichte. Im Zielland Belgien seien die beiden als Medizinalfälle angekündigt worden.

Die Polizei habe das Mädchen auf dem Spielplatz der Heilpädagogischen Schule angehalten, die Anhaltung sei ruhig und problemlos verlaufen. In den Antworten auf die zehn Fragen des Vorstoßes verweist die Regierung viermal darauf, dass die kantonalen Behörden mit der Ausweisung Bundesrecht vollzogen hätten. Das Kirchenasyl dagegen stelle keine legale Basis dar.

Kein Abschied möglich

Die Regierung hält fest, dass die Kirche die Behörden zwar über den Aufenthaltsort der beiden Personen informiert habe, doch habe man sie bei einem ersten Rückführungsversuch nicht dort angetroffen. Und auch bei der Vorbereitung der zweiten Rückführung hätten sich die beiden an einem anderen Ort aufgehalten.

Sicherheitsdirektor Paul Winiker habe dreimal Gespräche mit den Verantwortlichen des Kirchenasyls geführt. Diese hätten betont, dass sie eine Rückführung mit allen Mitteln bekämpfen würden, daher habe man ihnen auch nicht die Möglichkeit geben können, sich von den beiden Tschetscheninnen zu verabschieden.

Zwei Postulate, die sich für ein Luzerner Engagement für Flüchtlinge einsetzen, lehnt der Regierungsrat ab. Sara Muff (SP) hatte gefordert, die Regierung solle überprüfen, wie der Kanton geflüchtete Menschen von Schiffen im Mittelmeer aufnehmen könne. Monique Frey (Grüne) wollte, dass der Kanton an europäischen Häfen ankommende Geflüchtete aufnehmen und die vorhandenen Asylzentren nicht schließen solle.

Für die Asyl-Außenpolitik sei der Bund zuständig, hält die Regierung fest. An dieser Praxis gelte es festzuhalten.

;