Politik

Anwalt von abgeschobener Tina teilt im ORF kräftig aus

Die gebürtige Österreicherin Tina wurde im Jänner 2021 nach Georgien abgeschoben – zu Unrecht, wie jetzt auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Roman Palman
Tina ist seit Dezember 2021 zurück in Österreich. Ihr Abschiebung war rechtswidrig.
Tina ist seit Dezember 2021 zurück in Österreich. Ihr Abschiebung war rechtswidrig.
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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Fall Tina zurückgewiesen. Die damals Zwölfjährige war mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen und samt Mama und kleiner Schwester in einem Großeinsatz der Polizei nach Georgien abgeschoben worden.

Im Urteil wurde darauf verwiesen, dass Tina bis zu ihrer Abschiebung mehr als zehn Jahre ihres Lebens in Österreich verbracht hat. Sie habe somit "ihre grundsätzliche Sozialisierung" hier erfahren und nicht in Georgien. Das Gericht geht deshalb von einem "sehr ausgeprägten Bezug" zu Österreich aus. Und: Die Abschiebung ohne erneute Abwägung des Kindeswohls sei laut Gericht "unverhältnismäßig" gewesen.

"Rechtswidrigkeit steht endgültig fest"

"Nach 18 Monaten steht im Fall Tina die der Abschiebungen endgültig fest", zog der Anwalt des Mädchens, Wilfried Embacher, am Dienstag auf Twitter Bilanz. ORF-Journalist Armin Wolf griff die Causa am Abend für das große Interview in der ZIB2 wieder auf: "Wir haben dazu natürlich den Innenminister oder einen anderen Vertreter des Innenministeriums oder des BFA eingeladen, aber niemand wollte im ZIB2-Studio zu dem Urteil Stellung nehmen", erklärte der Anchorman dann auf Sendung. Deshalb kam auch hier Embacher vor großem Publikum zu Wort.

Tina-Anwalt Wilfried Embacher zu Gast im ZIB2-Studio bei Armin Wolf am 16. August 2022.
Tina-Anwalt Wilfried Embacher zu Gast im ZIB2-Studio bei Armin Wolf am 16. August 2022.
Screenshot ORF

Er erklärte, dass die Entscheidung VwGH durchaus richtungsweisend sei. "Wann genau die Kinderrechte andere Interessen überwiegen, bleibt unklar, das stimmt", so Embacher. Allerdings gebe es jetzt den Grundsatzentscheid, dass diese vorrangig zu beachten seien.

Für Tina ändert sich dadurch erstmal gar nichts, sie hat ja mittlerweile einen Aufenthaltstitel für Schüler. Der ihr abgesehen von anderen Problemen das Bleiben in Österreich ermöglicht. Aktuell verbringt die Gymnasiastin ihre Sommerferien in Georgien, aber "sie kehrt sicher zurück", so der Jurist.

Auch Familie kann wieder nach Österreich

Dadurch, dass Rechtswidrigkeit festgestellt wurde, müsse der Zustand vor der Abschiebung wieder ermöglicht werden. Sprich: Auch für Mutter und Schwester müsste das nun auch bedeuten, dass sie nach Österreich zurück kommen könnten, so der Jurist weiter. Zusatz: "Es geht schon länger nicht mehr um Asyl, sondern um das Bleiberecht".

Tina-Anwalt Wilfried Embacher zu Gast im ZIB2-Studio bei Armin Wolf am 16. August 2022.
Tina-Anwalt Wilfried Embacher zu Gast im ZIB2-Studio bei Armin Wolf am 16. August 2022.
Screenshot ORF

Ob sie das auch tun, will die Familie nun beraten und in den nächsten Tagen eine Entscheidung treffen. Tinas kleine Schwester würde nämlich jetzt in die Volksschule kommen, da noch einen Platz zu finden, sei kurzfristig schwer.

Im ORF teilt Embacher auch gegen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl aus. Er könne nicht nachvollziehen, wie eine Behörde ein Asylverfahren über zehn Jahre verschleppen könne. Daran ändere auch nichts, dass die Familie alle juristischen Mittel ausgeschöpft und gegen den Negativbescheid bis vor den OGH gezogen sein. Das sei ihr Recht, sagt er. In Richtung BFA donnert er: "Sich dann auf die Familie auszureden, ist sehr billig."

Tina-Anwalt Wilfried Embacher zu Gast im ZIB2-Studio bei Armin Wolf am 16. August 2022.
Tina-Anwalt Wilfried Embacher zu Gast im ZIB2-Studio bei Armin Wolf am 16. August 2022.
Screenshot ORF

Der Fall Tina

Das Mädchen wurde in den frühen Morgenstunden des 28. Jänners 2021 von maskierten Wega-Beamten und Hunden aus dem Schlaf gerissen. Trotz massiver Proteste von Mitschülern und anderen Unterstützern wurden Tina (13), ihr kleine Schwester (6) und ihre Mama nach Georgien abgeschoben. Obwohl die Jugendliche in Österreich geboren ist, wurde ihr das Recht auf Staatsbürgerschaft nicht erteilt. Der Regierung wurde daraufhin von Politikern und Menschenrechtsorganisationen "unverhältnismäßige Polizeigewalt" vorgeworfen.

Im Dezember 2021 konnte Tina mit einem Schülervisum zurück nach Wien kehren. Ein Jahr darf sie auf jeden Fall bleiben. Die Schülerin wohnt aber bei einer Gastfamilie, da ihre Mutter und Schwester in Georgien bleiben mussten. Die junge Wienerin hat nach ihrer Abschiebung 13 Monate lang die 3. Klasse des Gymnasiums in der Hauptstadt Tiflis besuchen, obwohl sie kaum Georgisch spricht.

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