Österreich

Ex ändert Beziehungstatus auf Facebook: Prügelorgie

Heute Redaktion
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Weil seine Ex den Beziehungsstatus von "Single" auf "in einer Beziehung" geändert hatte, zuckte Stefan E. (32) aus und prügelte seine Ex-Frau fast tot.

Die Anklageschrift liest sich fürchterlich, mit unfassbarer Brutalität soll Stefan E. (32) am 26. November 2018 seine Ex-Frau in Pulkau (Hollabrunn) zugerichtet haben.

Wegen seiner Eifersuchtsaktionen hatte sich das Paar im Mai 2018 scheiden lassen, er fand im Frühherbst 2018 eine neue Freundin, die aber nach wenigen Wochen genug von seinen Depressionen und Alkoholexzessen hatte. Als dann seine Ex am 26. November 2018 einen Freund hatte und den Beziehungsstatus auf Facebook änderte, kam es zum Drama.

32-Jähriger schimpfte Ex als "Hure"

Am selben Tag noch erzählte ein Arbeitskollege dem Angeklagten vom geänderten Beziehungsstatus. Stefan E. kochte innerlich vor Wut, er rief sie laut Anklage an, brüllte ins Handy, sie sei eine Hure, die Mutter beendete das Telefonat. Stefan E. setzte sich ins Auto, fuhr zu seiner Ex, parkte den Wagen aber versteckt, ging ins Mehrparteienhaus und läutete an der Türe der zweifachen Mutter.

Die Ex-Frau öffnete die Türe einen Spalt weit – beinahe ihr Todesurteil. Stefan E. begrüßte die Frau mit einem Schlag auf die Nase, brüllte: "I bring di um. I bring euch alle um, einen nach dem anderen." Die Frau verlor kurz das Bewusstsein. Dann packte er die zurücktaumelnde Frau laut Anklage von hinten am Hals, würgte sie. Bei den verzweifelten Befreiungsversuchen der 50-Kilo-Frau riss er ihr einen Fingernagel aus.

Mann setzte Frau Stanleymesser an Hals

Da kam der neue Freund dazu, versuchte den Tobenden loszureißen und scheiterte. Stefan E. packte seine Ex an den Haaren, zerrte sie zum Heizkörper, schleuderte sie mehrmals mit voller Wucht mit dem Gesicht voran gegen den Heizkörper, fluchte dabei ordinär und setzte ihr ein Stanleymesser an die Kehle. Mit ausgefahrener Klinge fuhr er ihr über den Hals, doch das Messer war sehr stumpf, das Opfer erlitt "nur" eine Schnittwunde (Anm.: 1,5 Zentimeter Schnittwunde an der linken vorderen Halsregion im Bereich des Mundbodens).

Wieder an den Haaren zerrte er sie dann ins nächste Zimmer, schlug sie mit dem Gesicht voran gegen den Boden. Dann trat er wie von Sinnen immer und immer wieder auf die am Boden liegende Frau ein. Stefan E. trug dabei Stahlkappen-Arbeitsschuhe. Anrainer hörten die Schreie des Tobenden, ein Nachbar, seine Frau und der neue Freund redeten auf den Schläger ein. Erst der kräftige Nachbar konnte den Täter aus der Wohnung drängen, dessen Frau kümmerte sich um die Schwerverletzte. Die Kinder rannten in die Wohnung der Nachbarn.

Ex leidet immer noch an Spätfolgen

Stefan E. setzte sich ins Auto, begegnete der Polizei, ließ sich widerstandslos festnehmen, zeigte sich zur Tat geständig ("Heute" berichtete).

Das Opfer lag lange im Krankenhaus Horn, leidet heute noch an den Spätfolgen. Gegenüber der Polizei gab Stefan E. an, es sei ihm egal gewesen, wäre seine Ex zu Tode gekommen.

Prozess in Korneuburg

Am Dienstag stand der Arbeiter wegen Mordversuches vor Gericht. Beim Prozess in Korneuburg schwächte der Angeklagte ab, versuchte seine Ex-Frau in ein schlechtes Licht zu stellen. Er versuchte auch die Prügelorgie abzuschwächen: "Es waren ja keine Faustschläge dabei. Hätte ich voll durchgezogen, würde sie anders ausschauen. Der Heizkörper war ja nur aus Plastik." Der Richter konterte: "Ihnen ist aber schon klar: Wenn man mit Arbeitsschuhen mit Stahlkappen auf eine 50-Kilo-Frau hintritt, kann es zu schweren, ja sogar tödlichen Verletzungen kommen."

Nur vier Jahre Haft

Der Verteidiger von Stefan E., Rudolf Mayer, einer der renommiertesten Strafverteidiger in Österreich, zog beim Schlussplädoyer alle Register, versuchte für seinen Mandanten die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Denn es stand viel auf dem Spiel: Mordversuch oder absichtlich schwere Körperverletzung oder versuchter Totschlag?

Am Nachmittag zogen sich die Geschworenen zur Urteilsberatung zurück, am Dienstagabend dann das Urteil: Die Geschworenen waren sich mit 8:0 Stimmen einig: Es war kein Mordversuch, sondern absichtlich schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung. Der Richter verurteilte den bis dato unbescholtenen Tischler zu vier Jahren Haft. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - somit nicht rechtskräftig.

(Lie)