Niederösterreich

Absurde Covid-Auflagen bei Prüfungen für Assistenzhunde

Seit diesem Monat sind Prüfungen für Assistenzhunde wieder erlaubt – allerdings unter teilweise aberwitzigen Bedingungen.

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Die vorgeschriebene Montur für eine Hundeprüfung.
Die vorgeschriebene Montur für eine Hundeprüfung.
Verein der Assistenzhunde

Seit 1. Juni werden wieder staatliche Prüfungen für Assistenzhunde durchgeführt. Die Auflagen der Koordinierungs- und Prüfstelle sorgen aber bei vielen Betroffenen für Kopfschütteln. Während bei den meisten Prüfungen die Zweibeiner nur mit Maske auskommen, gibt es bei den Blindenführhunden die Prüfungen nur mit FFP2-Maske, Schutzanzug, Handschuhen UND Plexiglasvisier.

Beim Verein der Assistenzhunde mit Sitz in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) fühlt man sich durch die Auflagen schikaniert. "Das ist lachhaft. Es ist undenkbar über eine Stunde bei der Prüfung so herumzulaufen, nicht nur weil es die Kommunikation mit dem Hund extrem einschränkt, sondern auch weil man mit dieser Maske kaum Luft bekommt", ärgert sich eine Sprecherin gegenüber "Heute".

Kein Sicherheitsabstand möglich

In der Prüfungsordnung werden die Maßnahmen wie folgt begründet: "Durch die Besonderheit der Prüfung ist es nicht möglich, den empfohlenen Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den beteiligten Personen mit Ausnahme der kynologischen Sachverständigen einzuhalten." Beim Assistenzhundeverein hat man dafür wenig Verständnis: "Selbst im Krankenhaus trägt man so eine Schutzausrüstung nur bei der direkten Pflege von Covid-positiven Patienten."

Mit den Auflagen mache man sich in ganz Europa lächerlich, so die Sprecherin. Auch weil es bei der Prüfung noch ein extra Schmankerl gibt: Wenn der Hundeführer der Trainer ist, dann trägt dieser unter dem Visier auch noch eine Dunkelbrille um nichts sehen zu können. Hier die genauen Auflagen: Richtlinien für Prüfungen von Assistenz- und Therapiebegleithunden.

Prüfung in voller Montur.
Prüfung in voller Montur.
Verein der Assistenzhunde
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