Österreich

Acht Jahre Haft für Mord an psychisch Krankem

Heute Redaktion
Teilen

Am 9. Mai 2013 rastete ein damals 16-Jähriger in einer Wohnung in der Sandleitengasse aus und tötete einen befreundeten Mann. Das Opfer war 35, Frühpensionist und psychisch krank. Der inzwischen 17-Jährige wurde am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt.

Am. Das Opfer war 35, Frühpensionist und psychisch krank. Der inzwischen 17-Jährige wurde am Mittwoch zu acht Jahren Haft verurteilt.

Bis zuletzt war es äußerst knapp. Schließlich fiel das Urteil mit 5:3 Stimmen. Der 17-Jähriger muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Bis zu 15 Jahre hätte er bekommen können. Minderungsgründe gab es zwei: Der Jugendliche stammt aus "extrem mindergünstigen Erziehungsverhältnissen" und leidet an einer "schweren Erkrankung, die einem Schuldausschließungsgrund nahekommt". Der Teenager leidet an einer Schizophrenie, die ihn zwar nicht zurechnungsunfähig macht, doch seine Persönlichkeitsstruktur prägt. Erschwerend wirkte sich auf das Urteil aus, dass der 17-Jährige besonders grausam vorging und das Opfer im Sterben gequält wurde.

Der Teenager wired in der Justizanstalt Gerasdorf untergebracht. Dort hat er mittlerweile eine Tischler-Lehre begonnen. Außerdem kann dort die gerichtlich angeordnete therapeutische Behandlung, die der Bursch bereits erhält, fortgesetzt werden.

"Komplizin" ist paranoid schizophren

Auch eine 29-jährige Frau stand vor dem Richter. Sie leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist deshalb unzurechnungsfähig. Die Geschworenen entschieden einstimmig, die Frau nicht im Maßnahmevollzug unterbringen zu lassen. Die Frau sei zwar bei dem Mord dabei gewesen, allerdings nicht beteiligt. Da sie aus der U-Haft entlassen wird, muss der Sachwalter noch am Mittwochabend eine Unterkunft für die Frau finden.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Der 17-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

 

;