Österreich

Achtung: Einvernehmliche kann Nachteile bringen

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: AK Niederösterreich

Kurt B. arbeitet seit Jahren im Vertrieb der Firma, als er die Kündigung erhält. „Nun will der Chef, dass ich eine einvernehmliche Lösung unterschreibe. Ist das für mich besser?", fragt er.

Wenn der Chef Sie kündigt, dann aber eine einvernehmliche Lösung vorschlägt, ist Vorsicht geboten", wissen die AK-Arbeitsrechtsexperten. Dadurch können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.

Vertragsklauseln wie Rückzahlungsvereinbarungen bei Ausbildungen oder Konkurrenzklauseln gelten bei der einvernehmlichen Lösung grundsätzlich – nicht so bei der Arbeitgeberkündigung. Durch die „Einvernehmliche" könnte auch der Kündigungsschutz für länger beschäftigte Mitarbeiter oder Beschäftigte mit Behinderung ausgehebelt werden.

Nicht drängen lassen

„Lassen Sie sich zu keiner voreiligen Unterschrift drängen. Die Experten der AK Niederösterreich helfen Ihnen bei Unklarheiten natürlich gerne weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

(Lie)