Österreich

Achtung! Es gibt kein Recht auf Umtausch

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: iStock, AK Niederösterreich

Nur noch eine Woche bis Weihnachten, die letzten Packerl werden besorgt. „Stimmt es eigentlich, dass ich Geschenke umtauschen darf, wenn sie nicht gefallen?", wird bei der AK häufig nachgefragt.

Dass es ein gesetzliches Recht auf Umtausch gibt, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. „Dennoch gewähren die meisten Unternehmen diesen Service", so die AK-Konsumentenschützer.

Ihr Tipp: Lassen Sie sich die Möglichkeit eines Umtausches, Zeitraum und Bedingungen (Ware gegen Ware, Gutschein oder Bargeld) auf der Rechnung vermerken.

Zwei Jahre Gewährleistung

Anders schaut es aus, wenn Produkte nicht in Ordnung sind. Dann haben Sie bei beweglichen Sachen zwei Jahre lang gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. In beiden Fällen gilt: Auch bei Geschenken die Rechnungen gut aufbewahren!

„Bei Fragen rund um den Weihnachtseinkauf beraten unsere Experten Sie kompetent", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Die AK-Konsumentenberatung ist erreichbar unter: 057171-23 000.