Österreich

Achtung: Fahrverbot auf der Mariahilfer Straße

Heute Redaktion
Teilen
An den Adventssamstagen gibt es rund um die Mahü für Autofahrer eine ganze Menge neuer Regeln. (Symbolbild)
An den Adventssamstagen gibt es rund um die Mahü für Autofahrer eine ganze Menge neuer Regeln. (Symbolbild)
Bild: Sabine Hertel

An den Adventssamstagen wird's kompliziert. Wer als Auto-, Moped- oder Radfahrer keine Schwierigkeiten mit den Gesetzeshütern bekommen will, sollte die MaHü meiden.

An den Einkaufssamstagen in der Vorweihnachtszeit (2.12., 9.12., 16.12. und 23.12.) sowie am 8.12 wird in der Zeit von 9 bis 19 Uhr die Straßenverkehrsordnung auf Weihnachtswahnsinn umgestellt. Bestehende Begegnungszonen, Ladezonen und Wohnstraßen auf und rund um die Mariahilfer Straße sind in diesem Zeitraum nicht gültig und werden zu reinen Fußgängerzone.

Das Befahren der Mariahilfer Straße im Abschnitt zwischen Karl-Schweighofer-Gasse und Stumpergasse/Kaiserstraße ist nicht möglich. Das gilt auch für Radfahrer. Die Zufahrt von Getreidemarkt (bzw. Museumsplatz) in die Mariahilfer Straße bis Karl-Schweighofer-Gasse ist dagegen möglich.

Querung und Einbahnregelungen

Eine Ausnahme vom allgemeinem Fahr- und Querungsverbot ist der Übergang zwischen Stumpergasse und Kaiserstraße. Parkplätze werden kaum vorhanden sein, dafür wird der Weg zu Parkgaragen mit entsprechenden Hinweistafeln und Richtungsangaben gekennzeichnet.

Folgende Einbahnen werden an den vier Einkaufssamstagen im Advent zu Sackgassen

- Kirchengasse zwischen Mariahilfer Straße und Lindengasse

- Andreasgasse zwischen Hausnummer 6 (Garage Andreaspark) und Richtergasse

- Zieglergasse zwischen Mariahilfer Straße und Hausnummer 3/4

- Schottenfeldgasse zwischen Apollogasse und Mariahilfer Straße

- Webgasse zwischen Mariahilfer Straße und Schmalzhofgasse

Weiters werden die folgenden, im 6. und 7. Bezirk gelegenen Straßenzüge als Sackgasse gekennzeichnet:

- Stiftgasse zwischen Lindengasse und Mariahilfer Straße (bei der Mariahilfer Straße endend)

- Andreasgasse zwischen Hausnummer 6 (Garage Andreaspark) und Mariahilfer Straße (bei der Mariahilfer Straße endend)

Halte- und Parkverbote

Halten und Parken ist auf der Mariahilfer Straße zwischen Karl-Schweighofer-Gasse, Kaiserstraße (auf Seite des 7. Bezirks) und zwischen Rahlstiege (Hausnummer 18) und Mariahilfer Gürtel (auf der Seite des Bezirks Mariahilf) verboten. Doch, keine Sorge, provisorische Verkehrszeichen und Sperren informieren über Halte- und Parkverbote.

Es wird gewarnt

Kurz bevor der Shopping-Trubel beginnt, werden die Änderungen durch Zusatztafeln am Vortag angekündigt. Ebenfalls vor Ort wird die Polizei sein und die Einhaltung der Maßnahmen strengen Auges überwachen – die bei Bedarf der Situation angepasst werden können.

Geänderte Linienführung der Buslinie 13 A

Von den Änderungen wird auch die Buslinie 13A betroffen sein: Sie wird an den genannten Tagen jeweils im Zeitraum von 9 Uhr bis 19 Uhr wie folgt kurzgeführt:

- Von der Alser Straße kommend: Neubaugasse – Siebensterngasse – Kirchengasse – etc.

-Vom Hauptbahnhof kommend: Amerlingstraße – Schadekgase – etc.

Für allgemeine Informationen zum Thema Straße und Verkehr steht die Infoline Straße und Verkehr unter der Telefonnummer 01/ 955 59 zur Verfügung. (bai)

;