Österreich

Adolf H. darf nicht mit 'AH57'-Kennzeichen fahren

Nach 15 Jahren muss der Pensionist sein "AH57"- Nummerntaferl schweren Herzens abgeben.

Heute Redaktion
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Adolf H. (61) muss sein altes Wunsch-Kennzeichen abgeben.
Adolf H. (61) muss sein altes Wunsch-Kennzeichen abgeben.
Bild: Philipp Hutter

Das Kennzeichen von Adolf H. ("AH57") steht für seinen Namen und sein Geburtsjahr. "Ich wollte dieses Wunsch-Kennzeichen schon seit 30 Jahren. Aber damals war es vergeben. Vor 15 Jahren hab' ich es dann endlich bekommen", erinnert sich der ehemalige Bim-Fahrer, der wegen Wirbelsäulenproblemen 2005 in Frühpension gehen musste.

Nach Opa benannt

Dass das Kennzeichen aufgrund einer möglichen Verbindung zu Adolf Hitler seit 2015 verboten ist, versteht er, aber: "Ich habe überhaupt keine Nähe zu Nazis oder Adolf Hitler. Ich wurde nach meinem Großvater Adolf H. benannt und deshalb habe ich mir dieses Kennzeichen ausgesucht", erklärt der Wiener.

Aufgrund der Gesetzesänderung muss der 61-Jährige bis spätestens 18.2.2019 seine Taferln – er hat auch ein Radanhänger-Kennzeichen – bei einer Zulassungsstelle abgeben.

>>> Welche anderen Codes auf Taferln verboten sind, erfahren Sie hier.

Ein neues Wunsch-Kennzeichen kommt für Adolf H. nicht mehr in Frage: "Beim Verkehrsamt hat man mir gesagt, dass "HA57" kein Problem wäre, das will ich aber nicht. Ich nehme mir ein Standard-Kennzeichen, das ich mir leicht merken kann."