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Ärzte verwarnt, weil sie Patienten von Masken befreiten

In Deutschland hat die Ärztekammer sieben Mediziner im Visier, die falsche oder nicht ordnungsgemäße Atteste angeboten oder ausgestellt haben.

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"Ein Attest aus Gefälligkeit ist verboten", so die Ärztekammer.
"Ein Attest aus Gefälligkeit ist verboten", so die Ärztekammer.
Imago Images

Ärzte dürfen Patienten aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreien. Doch ein Attest aus Gefälligkeit ist verboten. Die Ärztekammer Nordrhein verwarnt nun sieben Mediziner wegen zweifelhafter Offerten. Bei der Kammer laufen laut einer Sprecherin entsprechende berufsrechtliche Verfahren. Beispielsweise wurde "ein Mitglied, das Bescheinigungen ausschließlich auf der Basis von Videokontakten angeboten hatte", auf den ärztlichen Pflichtenverstoß hingewiesen.

Sorgfaltspflicht möglicherweise verletzt

"Die Ärztekammer Nordrhein ist der Auffassung, dass ein solches Vorgehen nicht der von Ärztinnen und Ärzten geschuldeten Sorgfalt entspricht", so eine Sprecherin. Das Mitglied habe inzwischen eine Verzichtserklärung abgegeben. "In einem anderen Fall wurde das betroffene Mitglied aufgefordert, die Werbung für ein Angebot zur Erteilung einer Befreiung auf Wunsch unverzüglich einzustellen und hierüber eine Erklärung abzugeben. Diese Erklärung wurde abgegeben und die Werbung entfernt", so die Ärztekammer.

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