Oberösterreich

Ärztin amputiert falsches Bein, so viel muss sie zahlen

Im Spital in Freistadt soll eine Ärztin (43) einem 82-Jährigen das falsche Bein amputiert haben. Am Mittwoch wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Die Ärztin hatte dem Patienten das falsche Bein amputiert. Nun wurde sie in Linz verurteilt.
Die Ärztin hatte dem Patienten das falsche Bein amputiert. Nun wurde sie in Linz verurteilt.
W.M.

Die Schreckensnachricht nach dem Kunstfehler im Krankenhaus Freistadt hatte sich damals wie ein Lauffeuer verbreitet. Wie berichtet, wurde einem älteren Patienten (82) das falsche Bein amputiert. Statt dem linken, nahm ihm eine Ärztin (43) laut Anklage das rechte Bein ab.

Aufgefallen sei der fatale Fehler erst zwei Tage nach dem Eingriff im Zuge eines Verbandswechsels. Dem Patienten selber ist der Fehler damals aufgrund seiner Erkrankungen zunächst gar nicht aufgefallen. Noch vor dem Eingriff wurde der Fuß mittels eines Pfeils markiert. In diesem Fall wurde das auch von der beschuldigten Ärztin durchgeführt.

 Kurze Zeit später musste ein anderes Ärzteteam dem 82-Jährigen dann auch noch das "richtige" Bein abnehmen.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich die Ärztin am Mittwoch am Linzer Landesgericht verantworten. Ihr drohten bis zu zwei Jahre Gefängnis. 

Unter großem Medieninteresse gestand die Beschuldigte "einen Fehler" gemacht zu haben. Den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wies sie aber entschieden zurück. Auch der Verteidiger der Frau unterstrich, dass der „schreckliche Fehler“ nicht auf ein „individuelles Versagen“ zurückzuführen sei, sondern weil das Kontrollsystem nicht funktioniert habe. Er plädierte für eine Diversion für seine Mandantin.

Die Angeklagte habe sich laut ihren Aussagen schon Tage vor der Operation auf den Eingriff vorbereitet. "Ich wusste, dass ich das linke Bein zu amputieren habe", so die 43-Jährige. Auf die Frage, warum sie dann aber das rechte gewählt hat, sagte sie mehrmals: "Ich weiß es einfach nicht." 

5.000 Euro Schmerzensgeld

Am Ende verurteilte der Richter die Ärztin zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro (die Hälfte davon unbedingt). Zudem wurde der Witwe des 82-Jährigen – der Senior verstarb wenige Monate nach dem Eingriff in einem Pflegeheim – 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Tod des 82-Jährige steht aber laut oö. Gesundheitsholding in keinem Zusammenhang mit den Operationen in Freistadt.

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