Österreich

Ärztin macht Fehler, Kasse streicht Frau Kindergeld

Eine Kärntnerin bekam 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld weniger, weil ihre  Gynäkologin eine Untersuchung zu spät angesetzt hatte. 

Christine Ziechert
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Die Schwangere wurde um elf Tage zu spät untersucht (Symbolbild).
Die Schwangere wurde um elf Tage zu spät untersucht (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Weil eine Untersuchung für den Mutter-Kind-Pass zu spät erfolgte, wurde einer Kärntnerin das Kinderbetreuungsgeld massiv gekürzt. Die Frau war mit ihrem dritten Kind schwanger, die Gynäkologin setzte den zweiten Kontrolltermin für den 13. August 2020 fest. Doch, wie sich später herausstellte, hatte die Ärztin den Termin zu spät angesetzt. Denn laut Bestimmungen der Mutter-Kind-Pass-Verordnung hätte die Untersuchung mindestens elf Tage früher stattfinden müssen, berichtet die "Kleine Zeitung".

"Davon wusste die Mutter aber nichts. Sie hat sich bei der Terminvergabe auf ihre Frauenärztin verlassen, die ja Vertragsärztin bei den Gesundheitskassen ist und alle Fristen kennt", erklärt Michaela Eigner-Pichler, Juristin bei der Arbeiterkammer Kärnten.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com
    "Das war nicht ihr Versäumnis. Meine Mandantin hatte ja keinen Einfluss auf die Terminvergabe der Gynäkologin" - AK-Juristin Michaela Eigner-Pichler

    Nach der Geburt ihres Kindes beantragte die Kärntnerin das Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von rund 500 Euro monatlich. Doch bei der ersten Auszahlung traute sie ihren Augen nicht: "Die Gesundheitskasse hat meiner Mandantin im ersten Monat nur 68 Euro ausgezahlt und auch in den weiteren Monaten Kinderbetreuungsgeld einbehalten," so Eigner-Pichler.

    In Summe erhielt die Frau 1.300 Euro weniger, als ihr eigentlich zugestanden wäre. "Das war die Strafzahlung dafür, dass die zweite Mutter-Kind-Passuntersuchung nicht fristgerecht durchgeführt wurde", meint Eigner-Pichler zur "Kleinen Zeitung". Der Anspruch auf das volle Kinderbetreuungsgeld besteht nämlich nur, wenn die vorgeschriebenen Untersuchungen innerhalb einer gewissen Frist erfolgen. "Doch das war nicht ihr Versäumnis. Meine Mandantin hatte ja keinen Einfluss auf die Terminvergabe der Gynäkologin", so Eigner-Pichler.

    Frau hätte sich um fristgerechten Termin kümmern müssen

    Doch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sah dies anders: Demnach wäre die Kärntnerin dazu verpflichtete gewesen, sich selbst zu vergewissern, ob der Termin fristgerecht ist. "Die Frau hätte Kenntnis von den Bestimmungen in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung haben müssen, zumal es sich ja bereits um ihre dritte Schwangerschaft gehandelt hat", argumentierte die ÖGK.

    Mithilfe der Arbeiterkammer Kärnten klagte die Kärntnerin die Österreichische Gesundheitskasse. Das Landesgericht Klagenfurt gab ihr Recht, doch die ÖGK berief gegen das Urteil. Aber auch das Oberlandesgericht Graz (OLG) bestätigte nun das Ersturteil, im konkreten Einzelfall kann der Frau kein rechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden, so die Begründung.

    Gesundheitskasse muss 1.300 Euro zurückzahlen

    Das OLG folgte damit der Argumentation des Landesgerichtes, wonach die Frau auf die Terminvergabe der Ärztin vertrauen konnte. Es sei nicht zu erwarten, dass die Frau die Terminvergabe der Ärztin hinterfrage. Das Urteil ist rechtskräftig, die ÖGK muss der Kärntnerin die 1.300 Euro zurückzahlen.