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AfD wird jetzt von Verfassungsschutz beobachtet

Nach Thüringen nun auch Brandenburg: Der Verfassungsschutz hat die AfD im Bundesland als Verdachtsfall eingestuft.

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Die "Alternative für Deutschland" gilt als Verdachtsfall.
Die "Alternative für Deutschland" gilt als Verdachtsfall.
ANDREAS GEBERT / Reuters

Der Verfassungsschutz des ostdeutschen Bundeslandes Brandenburg stellt die gesamte rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Land unter Beobachtung. Das sei nach längerer Prüfung geschehen, bestätigte das Innenministerium am Montag in Potsdam der Deutschen Presse-Agentur.

Auslöser für diese Entscheidung des Inlandsgeheimdienstes war die Tatsache, dass ein großer Teil der brandenburgischen AfD auch nach dem Parteiausschluss von Landeschef Andreas Kalbitz hinter ihm steht. Kalbitz gehörte zusammen mit dem Thüringer Landeschef Björn Höcke zu den Wortführern der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften und inzwischen offiziell aufgelösten Parteiströmung "Flügel". Kalbitz hat gegen seinen Rauswurf aus der Partei Rechtsmittel eingelegt.

Thüringer AfD ist ebenfalls Verdachtsfall

Formal stufte der Verfassungsschutz den brandenburgischen Landesverband als Verdachtsfall ein. Das bedeutet, dass zur Beobachtung noch nicht alle nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt werden dürfen. Im März dieses Jahres war auch schon die Thüringer AfD vom dortigen Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft worden.

Die AfD ist seit der Bundestagswahl 2017 drittstärkste Kraft im nationalen Parlament hinter Christ- und Sozialdemokraten. Zudem sitzt sie in allen 16 Regionalparlamenten.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit von sieben zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab er an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. Dieser betont jedoch, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Das Bundesschiedsgericht der Partei muss nun über den Fall entscheiden.

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