Wirtschaft

Aggressive Maturareise-Werbung nicht erlaubt

Mit äußerst aufdringlichen Methoden soll ein Anbieter von Maturareisen versucht haben, Schülern eine Buchung aufzuschwatzen.

Heute Redaktion
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Sommer, Sonne, Alkohol: Das verkaufen Maturareise-Anbieter mit teilweise sehr aggressiven Methoden.
Sommer, Sonne, Alkohol: Das verkaufen Maturareise-Anbieter mit teilweise sehr aggressiven Methoden.
Bild: iStock

Das Handelsgericht (HG) Wien hat sich auf die Seite des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gestellt. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums den Maturareiseveranstalter DocLX. Vor allem dessen Werbemaßnahmen wurden beanstandet.

Das Urteil: DocLX muss es unterlassen, Maturareisen so zu bewerben, indem der Reiseveranstalter Schülerinnen und Schüler in der Schule aufsucht, um diese unter Ausnutzung des Gruppendrucks zum Abschluss von Reiseverträgen zu überreden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Drängende Methoden

Laut HG Wien bewirbt die DocLX Travel Events GmbH die von ihr veranstalteten Maturareisen unter anderem, indem sie Schüler der vorletzten und letzten Schulstufe in der Schule aufsucht, um sie zu einer Anmeldung für ihre Reise zu bewegen. Dabei geht das Unternehmen hartnäckig vor, wendet sich an einen oder mehrere Schüler einer Klasse mittels sozialen Netzwerken.

Durch Anschreiben etwa über WhatsApp erzeugt der Reiseveranstalter einen Gruppendruck, um die Schüler zu einer Buchung zu bewegen. Er stellt auch Zusagen (Boni, Übernahme von Stornokosten) in Aussicht, die dann nicht eingehalten werden sollen. Der Veranstalter soll selbst dann noch nicht von einer Schulklasse abgelassen haben, als diese ihr mitteilte, dass sie die Reise nicht buchen wollte. Das Gericht bewertete die Vorgehensweisen als aggressive Geschäftspraktik.

Junge Menschen schützen

"Das von Maturareisen angesprochene Publikum ist in geschäftlichen Entscheidungen noch recht unerfahren und daher besonders schutzwürdig. Bei diesen jungen Menschen einen solchen Gruppendruck zu erzeugen und auszunutzen ist unseres Erachtens unlauter. Gut, dass das Gericht diesem Verhalten Schranken setzt", sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

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