Österreich

Agonis A.: Erst 17 – aber schon dritter Raubprozess

Heute Redaktion
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Mit 15 der erste Raub, mit 16 schlich er sich bei einem Opfer ein und prügelte es halb tot. Mit 17 überfiel er einen Handyshop. Geht Agonis A. heute erstmals sitzen?

Da hilft wohl nur noch Härte! Obwohl er schon zwei Mal wegen Raubes verurteilt wurde, musste der in Wien geborene Agonis A. bisher keinen einzigen Tag in Strafhaft. Bei seiner ersten Tat als 15-Jähriger bekam er lediglich eine bedingte Buße. Nur zehn Monate später schlich er sich in die Wohnung eines Mannes ein und prügelte ihn in einem erschütternden Gewaltexzess ins Koma.

Trotz "Home Invasion" blieb er frei

Wieder blieb er in Freiheit: Ein Jugendschöffengericht verurteilte ihn wegen schweren Raubes zwar zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, doch sein Anwalt Philipp Wolm schlug Haftaufschub heraus. Grund: Agonis A. sollte die Möglichkeit bekommen, seine Lehre zu beenden, um nach dem Häf'n eine Zukunftsperspektive zu haben. Doch auch seine von Wolm ausgehandelte zweite letzte Chance nützt er nicht: Im Februar dieses Jahres soll der 17-Jährige mit zwei Freunden (ein dritter stand Schmiere) ein Handygeschäft im Wiener Donauzentrum überfallen haben.

Sechs iPhones erbeutet

Die vermummte Jugend-Gang ging äußerst brutal vor, bedrohte den Verkäufer laut Anklageschrift mit einer täuschend echt aussehenden Gas-Maschinenpistole, zertrümmerte zwei Glasvitrinen und steckten sechs iPhones (Wert: 3.310 Euro) ein. Die Burschen flüchteten unerkannt und flogen erst auf, als sie das Diebesgut weiterverkaufen wollten.

Nun drohen 7 ? Jahre Häf'n

Während seine drei mutmaßlichen Komplizen zum Tatvorwurf geständig sind, schwieg Agonis A. bisher. Heute nimmt er – verteidigt von Philipp Wolm und Werner Tomanek – wieder einmal auf der Strafbank Platz. Am Wiener "Landl" drohen Agonis A. jetzt immerhin 7 ? Jahre Haft. Sofern ihm Richterin Alexandra Skrdla nicht eine letzte Chance gibt – die dritte.

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Agonis A. würde sie höchstwahrscheinlich nützen. Für den nächsten Coup. Für den 17-Jährigen und seine mutmaßlichen Komplizen (26, 17, 19) gilt die Unschuldsvermutung. (coi)