Österreich

AK: "6. Urlaubswoche für alle erreichbar machen"

Heute Redaktion
Teilen

Zwei Kolleginnen im selben Betrieb, beide arbeiten seit 25 Jahren – doch nur Ida P. (46) hat die sechste Urlaubswoche erhalten. Das kommt Daniela W. (44) spanisch vor.

Daniela W. (44) aus NÖ ist seit 25 Jahren berufstätig, freut sich deshalb auf die sechste Urlaubswoche – doch die bekommt sie nicht zugesprochen. Ihre Kollegin Ida P. (46) – sie kann ebenfalls 25 Dienstjahre vorweisen – jedoch schon. "Warum?", fragte sich die 44-Jährige und erkundigte sich bei der Arbeiterkammer Niederösterreich.

Arbeitgeber-Wechsel benachteiligt

"Hier liegen in der Tat gesetzliche Unterschiede vor. Ida P. arbeitet seit 25 Jahren im selben Betrieb – sie hat daher Anspruch auf die 6. Urlaubswoche. Daniela W. hingegen hat zuvor dreimal Job gewechselt. Bei einem Arbeitgeberwechsel werden nur maximal sieben Jahre an Vordienst- und Schulzeiten, die über die allgemeine Schulpflicht hinausgehen, angerechnet", klären die Experten der AK die Frau auf.

Im Grunde bedeutet das: Jemand, der den Arbeitgeber wechselt, ist gesetzlich benachteiligt, wenn es darum geht, die 6. Urlaubswoche zu erreichen.

Picture

„Daher fordern wir die sechste Urlaubswoche für alle ab 25 Dienstjahren – unabhängig von der Anzahl der Dienstgeber", erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Auskünfte gibt's über die AK-Arbeitsrechtsberatung unter der Telefonnummer 05 7171-22 000.

(red)