Niederösterreich

AK: Achtung beim Zuverdienst in der Pension

"Ich werde 65 und werde in Pension gehen", so Leser Herbert D., der aber weiterarbeiten will. Darf er das? Die AK klärt auf.
Erich Wessely
21.07.2022, 12:54
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Sozialrechts-Mythos oder Wahrheit? Leser Herbert D. fragt: „Ich werde 65 und gehe bald in Pension. Ich könnte mir vorstellen, danach noch zu arbeiten, z. B. einen Tag pro Woche. Darf ich das denn?“

Wenn Sie in normale Alterspension gehen, dürfen Sie zur Pension unbegrenzt dazuverdienen. Möchten Sie zum Beispiel weiterhin einen Tag pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, spricht nichts dagegen. Bedenken Sie nur: Für den Zuverdienst fallen auch Steuern an. Kalkulieren Sie die Steuernachzahlung unbedingt ein.

Achtung bei Geringfügigkeitsgrenze

Anders ist das bei vorzeitigen Alterspensionen. In diesem Fall sollten Sie die Geringfügigkeitsgrenze keinesfalls überschreiten. Das sind heuer 485,85 Euro pro Monat. Würden Sie über diese Grenze kommen, würde Ihre Pension in dem Monat dadurch wegfallen. Erst wenn Sie das Regelpensionsalter erreicht haben, dürfen Sie unbegrenzt dazuverdienen.

Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie im Zweifelsfall nach!

Weitere Infos beim AK-Sozialrecht unter der Tel.: 057171 22 000

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