Wirtschaft

AK: "Achtung vor diesem unseriösen Makler!"

Die Arbeiterkammer Wien warnt vor einem Immobilienmakler, der von Wohnungssuchenden illegal Geld verlangt.

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: iStock

Die Maklerfirma, vor der die Arbeiterkammer Wien (AK) warnt, ist gleich durch mehrere dubiose Praktiken ins Visier der Wohnrechts-Experten geraten.

"Unglaublich"

Die Firma D&E Real Estate & Finance s.r.o. verlangt von Wohnungssuchenden nämlich bereits ein Anzahlung auf die Maklerprovision, obwohl noch gar kein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich vermittelt wurde. "Das ist unglaublich. Eine Vorauszahlung auf die Provision ist illegal", sagt AK Wohnrechts-Experte Walter Rosifka.

Zu viel verrechnet

"Damit nicht genug, verrechnet der Makler im Erfolgsfall mehr als er darf", fügt Rosifka hinzu. Es gibt eine gesetzliche Höchstprovision, die das Unternehmen missachtet, heißt es.

Maklerprovisionsrechner der AK
Die Arbeiterkammer Wien hat auf ihrer Website einen Online-Rechner eingerichtet, mit dem man die höchstzulässige Maklerprovision ganz leicht einsehen kann.

Hier geht`s zum Maklerprovisionsrechner

"Makler dürfen bei Wohnungs-Mietverträgen, die mehr als drei Jahre befristet oder unbefristet sind, maximal zwei Bruttomonatsmieten plus 20 Prozent Umsatzsteuer an Provision verlangen. Die zwei Bruttomieten sind eine Obergrenze, aber keine gesetzliche Fixprovision.", erklärt der Experte.

Genau aufpassen

Aber was ist der Bruttomietzins, auf den sich die Höchstgrenze bezieht? Diese Berechnungsgrundlage für die Maklerprovision beinhaltet den Hauptmietzins plus Betriebskosten. Die Umsatzsteuer, die der Mieter an den Vermieter bezahlt, darf in der Provision nicht berücksichtigt werden. Manche Makler würden dies aber tun, warnt die AK.

Rechenbeispiel

Ihr Hauptmietzins beträgt 628,50 Euro. Dazu kommen 105,13 Euro Betriebskosten. Insgesamt also 733,63 Euro auf die Sie Ihrem Vermieter noch 10 Prozent Umsatzsteuer zahlen müssen. Sie überweisen also 806,99 Euro.

Der Makler wiederum darf bei der Berechnung seiner Provision aber nicht diese 806,99 Euro hernehmen, sondern die 733,63 Euro (ohne Steuern).

Die erlaubte Maximalprovision in diesem Fall wäre 2x 733,63 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer: 1.760,71 Euro.

Falsch wäre es, zweimal 806,99 Euro plus Steuer zu verrechnen. Das wären mit 1.936,78 Euro satte 176 Euro mehr als erlaubt. (red)